Öffentliche Auslage

Bebauungsplan Nr. 1903

Arbeitstitel: Erweiterung Frachtpostzentrum
Stadtteil: Anderten

 

B-Plan Nr. 1903 Übersichtsplan Teil A

B-Plan Nr. 1903 Übersichtsplan Teil B

B-Plan Nr. 1903 Übersichtsplan Teil C

Öffentliche Auslage vom 24.10.2024 bis 25.11.2024

Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 10.10.2024

Geltungsbereich:

Teil A:

Der Geltungsbereich (Teil A) des Bebauungsplanes Nr. 1903 hat eine Größe von ca. 13,05 ha und wird begrenzt:

im Norden durch die Höversche Straße, im Nord-Westen und Süd-Westen durch den Wirtschaftsweg (liegt außerhalb des Geltungsbereichs) zwischen Höverscher Straße und dem Mittellandkanal, und im Osten durch die BAB 7, die Südgrenze des Grundstücks Hannoverscher Straße 33 und die Ostgrenze des Grabens (Gemarkung Anderten, Flur 20, Flurstück 96), der westlich an einen Wirtschaftsweg angrenzt, welcher wiederum parallel zur Westseite des Grundstücks Hannoversche Straße 33 verläuft.

Teil B:

Das Plangebiet Teil B mit einer Größe von 70.000 m² liegt im Stadtteil Marienwerder südlich der “Klosterforst“, in den Leineauen zwischen den Orten Marienwerder (Norden), Letter (Osten) und Seelze (Westen), nördlich der Leine.

Gemarkung Marienwerder, Flur 2, Flurstück 22/30 und 22/21, jeweils teilweise. (siehe Kapitel 5.3.3)

Teil C:

Im Plangebiet Teil C mit einer Größe von 0,31 ha liegt im Stadtteil Anderten im Bereich “Großer Holzhägen“, westlich der Autobahn 7 und nördlich der AS Hannover-Anderten und der Bundesstraße 65.

Gemarkung Anderten, Flur 20, Flurstücke 27/3, 28/2 und 29/2 (jeweils tlw.) (siehe Kapitel 5.3.4)

Planungsziele:

Festsetzung eines Sondergebiets (SO) Logistik für einen Neubau zur Erweiterung des Frachtpostzentrums Anderten.

Verfügbar sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern:

•    Mensch: insbesondere Informationen zur Belastung durch Verkehrslärmimmissionen und zum ausreichenden Abstand eines Störfallbetriebes.
•    Tiere / Pflanzen: insbesondere Informationen und Gutachten zu Vögeln, zu Fledermäusen, Biotoptypen, Baumbestand und zum Erfordernis einer Ausgleichsfläche mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie vorgezogener artenschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahme (CEF-Maßnahme).
•    Boden: insbesondere Informationen zum Baugrund und vorsorgenden Bodenschutz.
•    Wasser: insbesondere Informationen zur Niederschlagswasserversickerung.
•    Klima/Luft: insbesondere Informationen zur Wärmebelastung sowie den Gebäudeenergiestandards.
•    Landschaft: Aussagen zu den Auswirkungen sind erst nach Vorlage einer raumkonkreten Planung möglich.
•    Kultur und sonstige Sachgüter: Im Geltungsgereich sind weder Bau-, noch Boden- oder sonstige Denkmäler betroffen.

Auskünfte zur Planung unter Tel. 168-40219 oder Email: 61.13@Hannover-Stadt.de

Formular

Formular Stellungnahmen B-Plan Nr. 1903

Hier können Anregungen und Einwendungen zum B-Plan eingebracht werden.

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