Information und Förderkriterien

Sonderförderung „Gesellschaftlicher Zusammenhalt durch Musik - 10 Jahre UNESCO City of Music Hannover“

Mit der vorliegenden Sonderförderung möchte die Landeshauptstadt Hannover die Aktivitäten der Musikstadt Hannover vor Ort, aber auch in Kooperation mit dem internationalen Netzwerk der UNESCO Cities of Music stärken und den strukturellen wie künstlerischen Austausch und Diskurs lokaler Musikakteur*innen zum Thema „Gesellschaftlicher Zusammenhalt durch Musik“ fördern.

Unesco City Of Music Graffiti

1. Ziele

Inhaltliche Schwerpunkte:

Als UNESCO City of Music ist Hannover Teil des weltweiten UNESCO Creative Cities Netzwerks. Hier sind Städte vertreten, die Kultur, Kreativität und Bildung als strategische Faktoren für eine nachhaltige, friedens- und zukunftssichernde Stadtentwicklung identifiziert haben und im Sinne der Agenda 2030 die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) mit ihren 17 Themenschwerpunkten umsetzen.

In ihrem Jubiläumsjahr soll die Musikstadt Hannover unter dem Motto „Gesellschaftlicher Zusammenhalt durch Musik“ einem vielfältigen Publikum sicht-, hörbar und erlebbar gemacht werden. Gesellschaftlicher Zusammenhalt spiegelt sich im Miteinander von Menschen wieder - ganz besonders dann, wenn es dabei um Akzeptanz von Diversität, Solidarität mit marginalisierten Perspektiven, Hilfsbereitschaft und Ermöglichung von Partizipation geht.

Mit der vorliegenden Sonderförderung möchte die Landeshauptstadt Hannover den Austausch zwischen Akteur*innen der Musikstadt Hannover sowie dem internationalen Netzwerk der UNESCO Cities of Music (und hier insbesondere mit Belfast (Nordirland), Bydszgosz und Katowice (Polen), Liverpool (England), London (Kanada), Daegu (Südkorea) stärken und den strukturellen wie künstlerischen Austausch und Diskurs lokaler Musikakteur*innen zum Thema „Gesellschaftlicher Zusammenhalt durch Musik“ fördern.
Dies kann z.B. durch musikalische Diversität und Vielfalt, niedrigschwellige Erlebbarkeit des Projektes, Vermittlung von Demokratie und Dialog erfolgen. Die Projekte können auch an ungewöhnlichen Orten und / oder in für neue Zielgruppen leicht zugänglichen Räumen stattfinden.

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

●  Im Regelfall erstmalige Kooperationen (in Form von Konzerten, „Laboren“, Panels etc.) von Musikakteur*innen, beispielsweise verschiedener Genres, dabei sind auch interdisziplinäre Formate (bsp. Kunst und Musik) möglich;

●  oder erstmalige Kooperationen zwischen zwei (oder mehreren) Musikinstitutionen, oder zwischen Institutionen und Musikakteur*innen;

● oder erstmalige Kooperation mit Musikakteur*innen aus dem internationalen UNESCO Cities of Music Netzwerk;

● Kooperationen von und mit marginalisierten Akteur*innen (z.B. Menschen mit Migrationserfahrung/BIPoCs, Menschen mit Behinderung oder einer Queeridentität) sind besonders erwünscht

● die Gewährleistung einer fairen Bezahlung aller Projektbeteiligten und ausführenden Personen gemäß Standards des DTKV BW https://www.dtkvbawue.de/honorarstandards usw.;

● Gewährleistung von Sichtbarkeit des Projektes im Zusammenhang mit dem Titel UNESCO City of Music; die Einbindung von Foto- oder Video-Dokumentationen in das Projekt-Budget wird empfohlen

● Umsetzung im Zeitraum Januar – Dezember 2025

2. Verfahren

Antragstellung

Bewerben können sich Musikakteur*innen mit Wohnsitz in Hannover, sowie Musikakteur*innen, die ihren Wirkungsschwerpunkt in Hannover haben und ihr Projekt im Jubiläumsjahr 2025 in Hannover umsetzen wollen. Die Kooperationspartner*innen kommen idealerweise aus Hannover oder dem internationalen UNESCO Cities of Music Netzwerk.
Verbindlich einzureichende Unterlagen

● Antragsvordruck (ausgefüllt und unterschrieben)

● Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan, der die Gesamtfinanzierung des Projekts darstellt

Wenn Bedarf für eine Beratung in Einfacher Sprache besteht, wenden Sie sich bitte ebenfalls an: unesco-cityofmusic@hannover-stadt.de.

Ausschlusskriterien

● Bereits begonnene Vorhaben ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn;

● Projekte im Kontext eines (Hoch)-schulischen Kerncurriculums, inklusive Abschlussarbeiten und Examen;

● Projekte als Bestandteil eines religiösen Ritus oder auf Veranstaltungen mit spezifischer (partei)-politischer Ausrichtung;

● reine Studioaufnahmen zur kommerziellen Vermarktung;

● bei Kooperationen mit internationalen Projektpartner*innen:
Flugreisen, die auch innerhalb von acht Stunden per Bahn/ Auto/Schiff zu erreichen sind;
wenn Flugreisen nötig sind, müssen CO2-Kompensationen geleistet werden (z.B. über Atmosfair, Klima-Kollekte und Myclimate Deutschland). Eine          Förderung dieser Kompensation ist möglich.

Die Kulturarbeit der Landeshauptstadt Hannover beruht auf den Werten des Grundgesetzes und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Partnerschaftliche Zusammenarbeit und eine Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover haben die Anerkennung dieser Werte als Voraussetzung. Wer demokratiefeindliche bzw. gruppenbezogen menschenfeindliche Haltungen zeigt und/oder Gewalt gegen Gruppen oder Individuen darstellt oder unterstützt und damit gegen diese Werte verstößt, grenzt sich selbst als Partner*in für eine Zusammenarbeit, auch im Sinne einer Förderung, aus.

Fristen

Bewerbungsschluss für alle Projekte für diese Sonderförderung ist der 2. September 2024. Bewerbungen können per Email eingereicht werden an: UCOM-Jubilaeum@hannover-stadt.de

Förderentscheidung und Förderhöhe

Die Zuwendungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Es können Projektmittel von 8.000 EUR bis maximal 25.000 EUR beantragt werden.
Erwünscht ist ein Eigenanteil von 20-50%, der durch Eintrittseinnahmen, Drittmittel, bare oder unbare Eigenleistung (beider Kooperationspartner*innen) eingebracht werden kann. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Die Auswahl der Projekte für das Jubiläumsjahr trifft ein Expert*innen-Gremium. Die Projektzusagen erfolgen bis Anfang Dezember 2024, die Auszahlung der Mittel kann ab Anfang Januar 2025 erfolgen.

Projektzeitraum:

Alle ausgewählten Projekte sollen im Zeitraum Januar 2025 bis Dezember 2025 umgesetzt werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover wird durch das Logo des Kulturbüros und des UCOM-Logos in Print- und Webauftritten dargestellt.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Vordruck “Verwendungsnachweis” sowie den folgenden Anlagen und muss bis sechs Monate nach Projektabschluss, spätestens jedoch
am 30.06.2026 eingereicht werden:

● ein um die tatsächlichen Zahlen ergänzter Kosten- und Finanzierungsplan

● eine separate Auflistung einzelner Einnahmen und Ausgaben (Belegliste)

● ein Projektbericht (ggf. mit Presseartikeln/Druckerzeugnissen