Landeshauptstadt Hannover

Kundenservice für Fachkräfte, Studierende und Selbstständige sowie deren Familienangehörige

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Das Visaverfahren und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sind zwingend erforderlich für Ihren Aufenthalt in Deutschland und können manchmal anstrengend und schwierig sein.

Um Ihren Weg nach und in Hannover zu erleichtern, haben wir ein Team speziell für Fachkräfte, Studierende und Selbstständige und deren Familienangehörige eingerichtet: das Team 5. Wir werden Sie von Ihrer Einreise über Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) begleiten und unterstützen.

Grundsätzlich ist für einen Besuch bei der Ausländerbehörde ein vorher vereinbarter Termin erforderlich. Termine können für Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag am Vormittag sowie für den Donnerstagnachmittag vereinbart werden.

Ausländerangelegenheiten

Gesetzesänderungen für Fachkräfte und Studierende im Jahr 2024

Informationen zu kommenden Gesetzesänderungen.

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Ausländerangelegenheiten

Änderungen bei der Arbeitserlaubnis von ausländischen Studierenden

Ausweitung der Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende.

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Ausländerangelegenheiten

FAQ und allgemeine Informationen

Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums, einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit ist eine vor...

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Ausländerangelegenheiten

Formulare

Hier finden Sie diverse Formulare und Vordrucke für den Aufenthalt zum Studium oder zur Beschäftigung zum Download.

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Einen Termin können Sie telefonisch unter +49 511 168-32337 (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr) oder per E-Mail an abh-fus@hannover-stadt.de vereinbaren.

Ausländerangelegenheiten

Aufenthalt zum Studium

Informationen für Studierende.

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Ausländerangelegenheiten

Aufenthalt zur Beschäftigung / Ausbildung

Informationen und Downloads.

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Ausländerangelegenheiten

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Seit 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Seitdem gilt das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG.

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