Landeshauptstadt Hannover
Kundenservice für Fachkräfte, Studierende und Selbstständige sowie deren Familienangehörige
Um Ihren Weg nach und in Hannover zu erleichtern, haben wir ein Team speziell für Fachkräfte, Studierende und Selbstständige und deren Familienangehörige eingerichtet: das Team 5. Wir werden Sie von Ihrer Einreise über Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) begleiten und unterstützen.
Grundsätzlich ist für einen Besuch bei der Ausländerbehörde ein vorher vereinbarter Termin erforderlich. Termine können für Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag am Vormittag sowie für den Donnerstagnachmittag vereinbart werden.
Ausländerangelegenheiten
Gesetzesänderungen für Fachkräfte und Studierende im Jahr 2024
Informationen zu kommenden Gesetzesänderungen.
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Änderungen bei der Arbeitserlaubnis von ausländischen Studierenden
Ausweitung der Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende.
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FAQ und allgemeine Informationen
Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums, einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit ist eine vor...
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Formulare
Hier finden Sie diverse Formulare und Vordrucke für den Aufenthalt zum Studium oder zur Beschäftigung zum Download.
lesenEinen Termin können Sie telefonisch unter +49 511 168-32337 (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr) oder per E-Mail an abh-fus@hannover-stadt.de vereinbaren.
Ausländerangelegenheiten
Aufenthalt zur Beschäftigung / Ausbildung
Informationen und Downloads.
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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Seit 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Seitdem gilt das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG.
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