3.7 Sozialberatung

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3.2 Kinder und Jugendliche

3.5 Sexuelle Identität und Migration

Ausgangslage

Einwandernde, die neu nach Deutschland kommen, haben in der Regel erheblichen Informations- und Beratungsbedarf. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 wurde die Migrationsberatung für erwachsene Ausländer/innen und Spätaussiedler/innen neu geregelt. Neu eingewanderte Ausländer/innen, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, und Spätaussiedler/innen erhalten eine „Migrationserstberatung“ von den zum überwiegenden Teil vom Bund finanzierten Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Junge Eingewanderte im Alter von zwölf bis 27 Jahren werden von den Jugendmigrationsdiensten, die ebenfalls zum überwiegenden Teil vom Bund finanziert werden, beraten. Dabei erfolgt die Verteilung der Bundesmittel auf die lokale Ebene ausschließlich über die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre Spitzenorganisationen, ohne Einfluss- oder Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen.

Beginnend ab Grenzübertritt kann bis zu drei Jahren eine Beratung durch die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände erfolgen, eben die so genannte „Migrationserstberatung“. Unabhängig hiervon erhalten alle Neueingewanderten das Angebot einer Integrationskurses (siehe Feld 1.5 „Erwachsenenbildung“).

Die Wohnheime für Aussiedler/innen und Flüchtlinge in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände unterstützen zusätzlich die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Erstorientierung und bieten Sozial- und Lebensberatung sowie Hilfestellung in Fragen des Aufenthaltsrechts.

Die Beratung und Integrationsbegleitung von länger hier lebenden Migrantinnen und Migranten ohne Anspruch auf Migrationserstberatung erfolgt im Rahmen der nachholenden oder weiterführenden Integrationsarbeit durch die Wohlfahrtsverbände und durch andere Träger sowie Migrantenselbstorganisationen, die durch Eigenmittel, kommunale und Landesmittel finanziert wird. Die Zusammenarbeit im Regionalverbund Hannover (als Teil der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen*) gewährleistet dabei eine gemeinsame Beschreibung und Entwicklung von Integrationsaufgaben in Kooperation mit der Kommunalverwaltung und anderen Akteuren der Migrationssozialarbeit.

Da der Bund für länger hier lebende Migrantinnen und Migranten die Integrationsberatung nur in Ausnahmefällen vorsieht, besteht für diesen Personenkreis eine Angebotslücke. Tatsächlich haben viele auch der bereits länger in Hannover lebenden Menschen mit Migrationshintergrund spezifischen Informations- bzw. Beratungsbedarf und benötigen Ansprechpersonen, die ihnen helfen, geeignete Regelangebote etwa im Jugendhilfe- oder Sozialbereich in Anspruch zu nehmen. Diesem erheblichen Bedarf stehen im Kontext der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen weniger als fünf Personalstellen gegenüber, was keinesfalls hinreichend ist. Zudem benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regelangebote Ansprechpersonen sowie Fachberaterinnen und Fachberater für spezifisch migrationsbedingte Fragestellungen.

Ziele

  • Das vorhandene Informations- und Beratungsangebot muss so vernetzt und ausgebaut werden, dass alle Migrantinnen und Migranten davon möglichst frühzeitig erreicht werden. Neu Eingewanderte sollen unmittelbar nach ihrer Ankunft in Hannover durch die Beratungs- und Informationsangebote erreicht werden.
  • Beratung und Unterstützung sollen auch diejenigen Migrantinnen und Migranten erhalten, die bereits länger hier leben und deshalb weder Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs noch auf Migrationserstberatung haben.

Handlungsansätze

Das in Hannover vorhandene Informations- und Beratungsangebot für Menschen mit Migrationshintergrund muss in der Wirkungsweise evaluiert und mit anderen Angeboten vernetzt werden.

Um die Erreichbarkeit von Informations- und Beratungsangeboten sowie anderer Dienstleistungen zu verbessern, wird ein interkultureller Wegweiser („who is who“) erstellt, publiziert und regelmäßig aktualisiert.

Eine bessere Vernetzung zwischen dem ersten Kontakt mit der Ausländerstelle und der Migrationsberatung der Wohlfahrtverbände bzw. den Migrantenselbstorganisationen wird durch die Arbeit der Clearingstelle gewährleistet (Probephase bis Ende des Jahres 2008). Sie wird möglichst mit mehrsprachigem Personal besetzt und vermittelt in der Ausländerstelle neu Eingewanderte an geeignete Beratungseinrichtungen. Diese Kooperation soll gemeinsam mit dem Regionalverbund Hannover ausgewertet und gegebenenfalls weiter optimiert werden. Die Auswertung der Clearingstelle ist dem Migrationsausschuss vorzustellen. Auch bei einer eventuellen Neukonzeption der Clearingstelle ist der Migrationsausschuss zu beteiligen.

Um den Beratungbedarf der bereits in Hannover lebenden Menschen mit Migrationshin-tergrund, die nicht durch die Migrationserstberatung versorgt werden, zu decken, soll in Zusammenarbeit mit den bereits in der Migrationssozialarbeit engagierten Einrichtungen, Initiativen und Migrantenselbstorganisationen ein Konzept für eine zentrale Anlauf-, Informations- und Koordinierungsstelle (u.a. auch für die Arbeit der Integrationslotsen) entwickelt werden. Diese könnte zusätzlich durch ehrenamtliches Engagement von Migrantinnen und Migranten unterstützt werden und die Koordinierung der vielfältigen integrativen Maßnahmen und Projekte innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung leisten.

Eine Ausweitung der bundesfinanzierten Migrationserstberatung von drei auf fünf Jahre nach Einwanderung erscheint notwendig, weil viele Problemlagen von Migrantinnen und Migranten sich erst nach einer gewissen Dauer des Aufenthaltes in Deutschland zeigen. Hierzu wird die Landeshauptstadt Hannover über die kommunalen Spitzenverbände entsprechende Initiativen auf Bundesebene ergreifen.

Die Landeshauptstadt Hannover begrüßt die auf Bundesebene diskutierten Verbesserungen für die Beratung der Migrantinnen und Migranten und wird erforderlichenfalls ergänzende Unterstützung leisten.

Angesichts der Bedeutung der Migrationsberatung und der Notwendigkeit ihrer Vernetzung und Abstimmung mit den lokalen Gegebenheiten erscheint eine Neuordnung der Finanzierungssytematik mit dem Ziel der kommunalen Steuerung angebracht. Hierzu sollen Initiativen bei der Bundesregierung und über den Deutschen Städtetag ergriffen werden.

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3.8 Illegale Migration

3.10 Kriminalprävention