Im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung werden alle Ebenen, alle Arten und alle Phasen der informellen und der räumlichen Planung bearbeitet:
- von der nicht-raumbezogenen Stadtentwicklungsplanung werden die Grundlagen erarbeitet, Perspektiven aufgezeigt und Entscheidungen vorbereitet
- zur flächenbezogenen Planung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne
- zur kleinräumigen und Projektbezogenen Planung in der Stadterneuerung, der Wohnungs- und der Arbeitsstättenplanung
- bis zur Genehmigung im Rahmen des Bauordnungsrechtes und der Gestaltung und Bewahrung des Stadtbildes über die Denkmalpflege
Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
- formuliert in Kooperation mit den anderen Fachbereichen übergreifende stadtpolitische Zielsetzungen, entwickelt Handlungsansätze und treibt sie voran
- erarbeitet die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Stadtplanung und setzt die allgemeinen Entwicklungsziele in Form von Bauleitplänen fest bzw. in der Beratung zur baulichen Nutzung von Grundstücken um
- sorgt für eine sozialverträgliche Stadterneuerung und unterstützt die Wohnungsversorgung
- stellt über Bereich Geoinformation die Plangrundlagen her und sorgt für Orientierung und Information über die Stadt (Stadtkarten, Geodaten)
- garantiert die öffentlichen Interessen wie Sicherheit und Ordnung, Umweltschutz und Baugestalt und Nachbarschutz