Am 23. Februar 2025 ist die Bundestags∙wahl. Sie sind an diesem Tag nicht zu Hause? Sie sind vielleicht im Urlaub? Und Sie möchten trotzdem wählen? Dann können Sie das mit der Brief∙wahl machen.
Und Sie möchten die Brief∙wahl zur Bundestags∙wahl machen?
Dann müssen Sie die Brief∙wahl zur Bundestags∙wahl zuerst beantragen.
Das heißt: Sie brauchen bestimmte Unterlagen für die Brief∙wahl zur Bundestags∙wahl. Diese Unterlagen heißen: Wahl∙unterlagen. Die Wahl∙unterlagen bekommen Sie vom Wahl∙amt. Ihr Wahl∙amt ist in Ihrer Stadt.
Sie möchten die Brief∙wahl beantragen?
Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Aber das Wahl∙amt möchte immer diese Daten von Ihnen wissen:
Ihren Familien∙namen.
Ihren Vor∙namen. Sie haben mehrere Vor∙namen? Dann müssen Sie alle Vor∙namen schreiben.
Ihr Geburts∙datum.
Und Ihre Adresse. Sie möchten die Wahl∙unteralgen an eine andere Adresse schicken? Dann schreiben Sie auch diese Adresse in den Brief.
Sie möchten zum Beispiel dem Wahl∙amt einen Brief schreiben?
Und mit diesem Brief möchten Sie die Brief∙wahl beantragen?
Dann müssen Sie unbedingt alle Daten in den Brief schreiben.
Wichtige Informationen:
Brief∙wahl beantragen: Die Brief∙wahl zur Bundestags∙wahl können Sie nur noch bis zum 21. Februar 2025 um 15 Uhr beantragen.
Wahl∙unterlagen schicken: Ihre Wahl∙unterlagen müssen bis spätestens 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei Ihrer Stadt sein. Nur dann können die Wahl∙helfer Ihre Stimmen zählen. Ihre Wahl∙unterlagen kommen zu spät? Dann können die Wahl∙helfer Ihre Stimmen nicht zählen.
In der Stadt Hannover können Sie so die Brief∙wahl beantragen
Mit der Wahl∙benachrichtigung
Sie haben eine Wahl∙benachrichtigung per Post bekommen?
Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post. Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen. Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht das Datum von der Wahl. Und die Uhr∙zeit. Und auch eine Adresse. Diese Adresse ist von einem Ort. Dieser Ort heißt: Wahl∙lokal.
Und Sie möchten die Brief∙wahl mit Hilfe von dieser Wahl∙benachrichtigung beantragen?
Das funktioniert so:
Vor der Wahl bekommen die Menschen in der Region Hannover eine Wahl∙benachrichtigung.
Mit der Wahl∙benachrichtigung können die Menschen wählen gehen.
Auf der Rück∙seite von der Wahl∙benachrichtigung finden Sie weitere Informationen zur Brief∙wahl.
Für die Brief∙wahl müssen Sie die Felder auf der Rück∙seite von der Wahl∙benachrichtigung ausfüllen.
Diese Daten möchte das Wahl∙amt von Ihnen wissen:
Ihren Familien∙namen.
Ihren Vor∙namen. Sie haben mehrere Vor∙namen? Dann müssen Sie alle Vor∙namen schreiben.
Ihr Geburts∙datum.
Und Ihre Adresse. Sie möchten die Wahl∙unteralgen an eine andere Adresse schicken? Dann schreiben Sie auch diese Adresse in den Brief.
Dann müssen Sie die Wahl∙benachrichtigung an das Wahl∙amt zurück∙schicken.
Sie können die Wahl∙benachrichtigung auch beim Wahl∙amt abgeben.
Sie haben die Wahl∙benachrichtigung an das Wahl∙amt geschickt?
Oder beim Wahl∙amt abgegeben?
Dann kann Ihnen das Wahl∙amt die Wahl∙unterlagen schicken.
Oder Sie können die Wahl∙unterlagen bei Ihrem Wahl∙amt abholen.
Oder:
Auf der Rück∙seite von der Wahl∙benachrichtigung gibt es einen QR-Code.
Ein QR-Code ist ein Zeichen. Dieses Zeichen kann das Handy lesen. Und mit diesem Zeichen kann das Handy eine Seite im Internet öffnen.
Sie öffnen die Internet∙seite mit Ihrem Handy?
Dann können Sie auf dieser Internet∙seite die Wahl∙unterlagen beantragen.
Per Post
Sie möchten die Brief∙wahl per Post beantragen?
Dann können Sie das bei der Stadt Hannover machen.
Schicken Sie einfach einen leeren Brief∙umschlag mit Ihrer Adresse an die Stadt Hannover.
Auf den Brief∙umschlag müssen Sie eine Brief∙marke kleben.
Ihren Vor∙namen. Sie haben mehrere Vor∙namen? Dann müssen Sie alle Vor∙namen schreiben.
Ihr Geburts∙datum.
Und Ihre Adresse. Sie möchten die Wahl∙unterlagen an eine andere Adresse schicken? Dann schreiben Sie auch diese Adresse in den Brief.
Persönlich bei den Brief∙wahl∙stellen
Sie möchten die Brief∙wahl persönlich bei den Brief∙wahl∙stellen beantragen?
Dann können Sie das vom 10. Februar bis zum 21. Februar 2025 tun.
In diese Brief∙wahl∙stellen in der Stadt Hannover können Sie vom 10. bis 21. Februar gehen:
Neues Rathaus
Das ist die Adresse von der Brief∙wahl∙stelle Neues Rathaus:
Platz der Menschenrechte 2 30159 Hannover
Das sind die Öffnungs∙zeiten von der Brief∙wahl∙stelle Neues Rathaus:
Montag von 8 bis 18 Uhr.
Dienstag von 8 bis 18 Uhr.
Mittwoch von 8 bis 15 Uhr.
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.
Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Und am 21. Februar 2025 von 8 bis 15 Uhr.
PodbiPark
Das ist die Adresse von der Brief∙wahl∙stelle PodbiPark:
Lister Str. 8 30163 Hannover
Das sind die Öffnungs∙zeiten von der Brief∙wahl∙stelle PodbiPark:
Montag von 8 bis 18 Uhr.
Dienstag von 8 bis 14 Uhr.
Mittwoch von 8 bis 14 Uhr.
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.
Freitag von 8 bis 14 Uhr.
Und am 21. Februar 2025 von 8 bis 15 Uhr.
Beachten Sie:
Sie können die Wahl∙unterlagen nicht selbst abholen?
Dann kann das ein anderer Mensch für Sie machen.
Aber dieser Mensch braucht eine Vollmacht von Ihnen.
Mit einer Vollmacht darf dieser Mensch Ihre Wahl∙unterlagen abholen. Das heißt: Sie möchten einem Menschen eine Vollmacht geben? Dann müssen Sie einen Brief schreiben. Und in diesen Brief müssen Sie schreiben: Dieser Mensch darf die Wahl∙unterlagen für mich abholen.
Sie möchten weitere Informationen zur Brief∙wahl in Ihrer Stadt in der Region Hannover?
Dann klicken Sie einfach auf Ihre Stadt.
Oder auf Ihre Gemeinde.
Achtung:
Diese Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Städte und Gemeinden
Kommunen in der Region Hannover
Von B wie Barsinghausen bis W wie Wunstorf. Die 21 Städte und Gemeinden der Region Hannover.