Ein Jugendlicher hat eine Straftat gemacht?
Und der Jugendliche muss zu einer Verhandlung?
Dann kann dieser Jugendliche Unterstützung bekommen.
Auf dieser Seite bekommen Jugendliche wichtige Informationen zum Straf∙verfahren.
Und bekommen Tipps für die Verhandlung.
Eine Straftat kann zum Beispiel ein Verbrechen sein.
Zum Beispiel ist der Jugendliche in eine Wohnung eingebrochen.
Oder der Jugendliche hat Dinge in einem Geschäft gestohlen.
Und das ist verboten.
Dann ermittelt die Polizei in einem Straf∙verfahren gegen diesen Jugendlichen.
Dazu gehört auch:
Der Jugendliche muss zum Gericht.
Beim Gericht gibt es dann eine Verhandlung.
Bei der Verhandlung sprechen die Menschen über die Straftat von dem Jugendlichen.
Der Jugendliche ist zum Beispiel in die Wohnung von einem anderen Menschen eingebrochen?
Dann ist der Jugendliche bei der Verhandlung der Täter.
Und der Mensch in der Wohnung ist dann das Opfer.
Bei der Verhandlung erzählen Täter und Opfer:
Das ist an diesem Tag passiert.
Am Ende entscheidet der Richter:
Der Jugendliche bekommt eine Strafe. Oder der Jugendliche bekommt keine Strafe.
Die Entscheidung von dem Richter heißt: Urteil.
Was muss ich vor der Verhandlung wissen?
Eine Verhandlung beim Gericht ist nicht schön.
Aber Sie müssen die Verhandlung ernst nehmen.
Beachten Sie deshalb diese Hinweise:
Kommen Sie auf jeden Fall zum Termin von der Verhandlung. Sie kommen nicht zu dem Termin? Dann ist das nicht gut für Sie. Sie sind an dem Termin krank? Dann müssen Sie das Gericht rechtzeitig anrufen.
Kommen Sie am besten 10 Minutenvor Ihrem Termin. So können Sie noch mit der Jugend∙hilfe sprechen. Oder mit Ihrem Anwalt.
Trinken Sie vor dem Termin kein Alkohol.
Schalten Sie Ihr Handy aus.
Benehmen Sie sich während der Verhandlung. Und ziehen Sie zum Beispiel Ihre Mütze aus. Oder nehmen Sie Ihren Kaugummi aus dem Mund.
Nehmen Sie zu der Verhandlung keine Waffen mit. Auch keine Messer. Auch Ihr Haustier dürfen Sie nicht mitnehmen.
Was passiert bei der Verhandlung?
Zu Beginn von der Verhandlung möchte der Richter Ihre Daten wissen.
Zum Beispiel Ihren Namen.
Dann liest der Richter ein Dokument vor.
In diesem Dokument steht:
Diese Straftat haben Sie gemacht.
Jetzt spricht der Richter mit Ihnen.
Und auch mit anderen Menschen.
Zum Beispiel mit dem Opfer.
Oder mit Zeugen.
Die Zeugen haben zum Beispiel Ihre Straftat beobachtet.
Und diese Zeugen erzählen:
Das haben wir gesehen.
Dann prüft der Richter:
Sie haben schon einmal eine Straftat gemacht. Und welche Straftaten Sie schon gemacht haben.
Jetzt macht die Staats∙anwaltschaft einen Vorschlag für eine Strafe.
Auch Sie können danach noch etwas dazu sagen.
Zum Schluss macht der Richter ein Urteil.
Der Richter entscheidet:
Diese Strafe bekommen Sie.
Was passiert nach der Verhandlung?
Der Jugendliche bekommt nach der Verhandlung eine Strafe?
Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Diese Strafen kann der Jugendliche bekommen:
Der Jugendliche bekommt Verkehrs∙unterricht.
Der Jugendliche muss Geld bezahlen. Oder der Jugendliche muss die Straftat wieder gut machen.
Der Jugendliche bekommt einen sozialen Trainings∙kurs.
Der Jugendliche muss mit dem Opfer über die Straftat sprechen.
Der Jugendliche bekommt eine Führerschein∙sperre. Oder Fahr∙verbot.
Der Jugendliche bekommt eine Betreuung. Hier bekommt der Jugendliche Hilfe von einem Betreuungs∙helfer.
Der Jugendliche muss Sozial∙stunden machen. Dann muss der Jugendliche zum Beispiel in einem Pflege∙heim helfen.
Der Jugendliche muss in Jugend∙arrest. Der Jugend∙arrest ist wie ein Gefängnis für Jugendliche. Aber der Jugendliche muss maximal für 4 Wochen in Jugend∙arrest.
Der Jugendliche bekommt besondere Aufgaben.
Der Jugendliche muss zu einer Beratung. Oder der Jugendliche muss eine Therapie machen.
Es kann auch sein:
Das Gericht hat den Jugendlichen frei∙gesprochen. Dann bekommt der Jugendliche keine Strafe.
Was macht die Jugend∙hilfe?
Sie sind ein Jugendlicher?
Sie sind zwischen 14 und 21 Jahre alt?
Und Sie haben eine Straftat gemacht?
Und Sie haben Fragen zur Verhandlung?
Dann kann Ihnen die Jugend∙hilfe im Straf∙verfahren helfen.
Die Abkürzung für Jugend∙hilfe im Straf∙verfahren ist: JuHiS.
Bei der Jugend∙hilfe im Straf∙verfahren arbeiten viele Sozial∙arbeiter vom Fach∙bereich Jugend von der Region Hannover.
Und auch viele Sozial∙pädagogen.
Sie möchten die Mitarbeiter vom Fach∙bereich Jugend von der Region Hannover anrufen?
Das ist die Telefon∙nummer:
05 11 61 60
Alle diese Mitarbeiter arbeiten nicht mit der Polizei.
Die Mitarbeiter möchten Ansprech∙partner für die Fragen von Jugendlichen sein.
Das sind die Aufgaben von den Mitarbeitern:
Die Mitarbeiter geben den Jugendlichen Informationen zum Ablauf von dem Verfahren. Zu dem Verfahren gehören auch die Ermittlungen von der Polizei.
Die Mitarbeiter beraten die Jugendlichen auch bei Problemen in der Familie. Oder in der Schule. Oder am Arbeits∙platz.
Die Mitarbeiter beraten auch über weitere Hilfs∙angebote.
Die Mitarbeiter können die Jugendlichen auch zum Gerichts∙termin begleiten.
Die Mitarbeiter können dem Gericht auch bestimmte Maßnahmen vorschlagen.
Muss ein Jugendlicher nach dem Urteil zum Beispiel eine Therapie machen? Dann können die Mitarbeiter einen Therapeuten suchen. Und die Teilnahme prüfen.
Der Jugendliche muss ins Gefängnis? Dann halten die Mitarbeiter Kontakt zu dem Jugendlichen. Und bieten ihre Unterstützung an.