Leichte Sprache

Das Masern·schutz·gesetz

Ein wichtiges Dokument: das Impfbuch

In Deutschland gibt es seit dem 1. März 2020 ein neues Gesetz.
Das neue Gesetz heißt: Masern·schutz·gesetz.
Kinder müssen nämlich eine Impfung gegen Masern nachweisen.
Und auch manche Erwachsene müssen eine Impfung gegen Masern nachweisen.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Was ist das Masern·schutz·gesetz?

Seit dem 1. März 2020 gibt es in Deutschland das Masern·schutz·gesetz.
Das Masern·schutz·gesetz hat das Bundes∙ministerium für Gesundheit gemacht.
Bei dem Masern·schutz·gesetz geht es um die Masern.

Masern ist eine Krankheit.
Kinder bekommen häufig Masern.
Bei Masern bekommen die Kinder rote Flecken auf der Haut.
Und die Kinder bekommen manchmal zusätzlich Fieber.
Die Kinder fühlen sich dann schwach.

Deshalb müssen besonders Kinder ab 1 Jahr eine Impfung gegen Masern bekommen.
Und die Eltern von den Kindern müssen diese Impfung bestimmten Einrichtungen zeigen.
Auch Mitarbeiter von einem Kinder·garten müssen den Nachweis zeigen.
Oder Mitarbeiter in einem Krankenhaus.

Wichtig:
Diesen Nachweis mussten die Menschen bis zum 31. Juli 2022 zeigen.
Die Menschen haben den Nachweis nicht gezeigt?
Oder die Einrichtungs·leitung sagt:

        Wir glauben: Der Nachweis ist nicht richtig. 

Dann muss die Einrichtungs·leitung das Gesundheits·amt anrufen.

        Ein Gesundheits·amt schreibt zum Beispiel Berichte über Krankheiten.
        Oder ein Gesundheits·amt überprüft gesundheitliche Regeln.
        Zum Beispiel in einem Unternehmen.
        Alle Menschen müssen sich nämlich an diese Regeln halten.
        Und die Mitarbeiter vom Gesundheits·amt beraten Sie über Gesundheits·themen.

Und dann darf Ihr Kind vielleicht nicht mehr in diesen Kinder·garten gehen.

Beachten Sie:
Sie sind Mitarbeiter von einem Kinder·garten?
Oder Mitarbeiter von einer Schule?
Oder Mitarbeiter in einem Krankenhaus?
Und Sie haben den Nachweis nicht gezeigt? 
Oder die Einrichtungs·leitung hat gesagt:

        Wir glauben: Der Nachweis ist nicht richtig. 

Dann darf dieser Mitarbeiter vielleicht nicht mehr in der Einrichtung arbeiten.
Das heißt dann: Beschäftigungs·verbot.

Beachten Sie auch:
Sie haben den Einrichtungs·leitungen keinen Nachweis gezeigt?
Dann müssen Sie vielleicht eine Strafe zahlen.
Diese Strafe heißt: Buß·geld.
Dann müssen Sie nämlich bis zu 2.500 € Buß·geld zahlen.

Wer muss einen Masern·schutz nachweisen?

Kinder ab 1 Jahr

Besonders Kinder ab 1 Jahr müssen eine Impfung gegen Masern bekommen.
Eine Impfung ist wie ein Schutz vor einer Krankheit.

Bei einer Impfung bekommen Sie eine Spritze.
Meistens bekommen Sie die Spritze in den Ober·arm.
Und in dieser Spritze ist ein wichtiger Stoff.
Dieser wichtige Stoff ist Medizin.

Und die Eltern von den Kindern müssen bestimmten Einrichtungen diese Impfung nachweisen.
Die Eltern müssen dann zeigen:

Mein Kind hat eine Impfung gegen Masern bekommen.

Diese Einrichtungen können zum Beispiel Kinder·tages·stätten sein.
Oder Schulen.

Mitarbeiter von bestimmten Einrichtungen

Sie sind Mitarbeiter von einem Kinder·garten?
Oder Mitarbeiter von einer Schule?
Oder Mitarbeiter in einem Krankenhaus?
Und Sie sind nach dem Jahr 1970 geboren?
Dann müssen auch Sie eine Impfung nachweisen.
Zeigen Sie diesen Nachweis Ihrem Arbeit·geber.
Oder zeigen Sie den Nachweis einer Einrichtungs·leitung.

Sie möchten weitere Informationen zu den Regeln in den bestimmten Einrichtungen?
Dann klicken Sie hier.
Achtung:
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Wie kann ich den Masern·schutz nachweisen?

Sie möchten wissen:

Wie kann ich einer Einrichtung die Impfung zeigen?

Sie können einer Einrichtung einfach das Impfbuch von Ihrem Kind zeigen.
Oder von Ihnen selbst.

In einem Impfbuch stehen alle Impfungen von Ihrem Kind.
Oder alle Impfungen von Ihnen selbst.

Oder Sie haben ein ärztliches Attest.
Ein ärztliches Attest kann Ihnen zum Beispiel ihr Kinder·arzt geben.
Oder Ihr Haus·arzt.
Das ärztliche Attest zeigt:

Das Kind hat schon Masern gehabt.
Das Kind kann keine Masern mehr bekommen.
Oder:
Sie als Erwachsener haben schon Masern gehabt.
Sie können keine Masern mehr bekommen.

Mein Kind hat keine Impfung gegen Masern. Was passiert dann?

Ihr Kind hat keine Impfung gegen Masern?
Dann kann Ihr Kind die Kinder·tages·stätte nicht besuchen.
Die Einrichtungs·leitungen können nämlich sagen:

Ihr Kind darf ohne eine Impfung gegen Masern nicht in die Kinder·tages·stätte kommen.

Deshalb muss Ihr Kind eine Impfung gegen Masern bekommen.
Nur dann darf Ihr Kind die Kinder·tages·stätte besuchen.

Ihr Kind geht zur Schule?
Dann hat Ihr Kind Schul·pflicht.

Das heißt:
Ihr Kind muss zur Schule gehen.
Auch ohne einen Nachweis über eine Impfung gegen Masern.
Die Einrichtungs·leitungen dürfen Ihr Kind nicht vom Besuch in einer Schule ausschließen.

Was macht Masern gefährlich?

Masern sind sehr ansteckend.

Das heißt:
Ihr Kind hat Masern?
Dann kann Ihr Kind sehr schnell andere Kinder krank machen.

Die Folgen von Masern können sein:

  • Entzündungen im Ohr.
  • Entzündungen in den Atem·wegen.
  • Entzündungen in der Lunge.
  • Entzündungen im Gehirn.
  • Behinderungen.
  • Oder Lähmungen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Informationen bei der Region Hannover

Sie haben Fragen?
Dann können Sie die Region Hannover anrufen.
Das ist die Telefon·nummer:

        05 11 61 64 34 34

Die Region Hannover können Sie von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr anrufen.

Sie können der Region Hannover auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:

        Masernimpfpflicht@region-hannover.de

Informationen über die Impfung

Auf dieser Internet·seite bekommen Sie Informationen zum Thema: Impf·beratung und Impfung für Kinder aller Alters·klassen.
Klicken Sie hier.
Achtung:
Diese Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.

Auf dieser Internet·seite bekommen Sie Informationen zum Thema: Schutz·impfung gegen Masern.
Klicken Sie hier.
Achtung:
Diese Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.

Auf dieser Internet·seite bekommen Sie Informationen zum Thema: Impfung.
Klicken Sie hier.
Achtung:
Diese Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.

Informationen über die Nachweise

Auf dieser Internet·seite bekommen Sie Informationen zum Thema: Masern.
Klicken Sie hier.
Achtung:
Diese Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.

Auf dieser Internet·seite bekommen Sie Informationen zum Thema: Fragen und Antworten zum Masern·schutz·gesetz.
Klicken Sie hier.
Achtung:
Diese Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.

Auf dieser Internet·seite bekommen Sie Informationen zum Thema: Einrichtungs·bezogene Masern-Impf·pflicht.
Klicken Sie hier.
Achtung:
Diese Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.

Weitere Informationen in Leichter Sprache