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Geschlechts∙eintrag und Vor∙namen ändern: Neues Online-Formular beim Standes∙amt

Ab dem 1. November 2024 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Selbst∙bestimmungs∙gesetz.
Dann können die Menschen den eigenen Geschlechts∙eintrag einfacher beim Standes∙amt ändern.
Oder den Vor∙namen.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Was ist das Selbst∙bestimmungs∙gesetz?

Ab dem 1. November 2024 gibt es in Deutschland das neue Selbst∙bestimmungs∙gesetz.

Selbst∙bestimmung bedeutet:

        Sie bestimmen selbst: So möchte ich leben.
        Und nur Sie selbst entscheiden über Ihr Leben.

Menschen haben ein biologisches Geschlecht.

        Biologisches Geschlecht heißt:
        Ein Mensch hat männliche Geschlechts·merkmale.
        Oder ein Mensch hat weibliche Geschlechts·merkmale.
        Ein Mensch ist also männlich.
        Oder ein Mensch ist weiblich.

Es gibt auch das soziale Geschlecht.

Manche Menschen sagen dazu: Gender.

        Das heißt:
        Ein Mensch fühlt sich als Frau.
        Oder ein Mensch fühlt sich als Mann.

Das soziale Geschlecht kann aber anders sein als das biologische Geschlecht.

Zum Beispiel:

        Ein Mensch hat weibliche Geschlechts·organe.
        Aber dieser Mensch fühlt sich wie ein Mann.
        Oder:
        Ein Mensch hat männliche Geschlechts·organe.
        Aber dieser Mensch fühlt sich wie eine Frau.
        Dann ist dieser Mensch ein Trans∙gender.      

Manche Menschen fühlen sich mit Ihren Geschlechts·organen nicht wohl.

Deshalb sollen Menschen ihr Geschlecht einfacher ändern können.

        Dazu sagt man: Den Geschlechts∙eintrag ändern.

Oder ihren Vor∙namen einfacher ändern können.

Diese beiden Dinge stehen beim Standes∙amt in einer besonderen Liste.

Diese Liste heißt: Personen∙stands∙register.

In dieser Liste gibt es für jeden Menschen einen Eintrag.

Und diesen Eintrag kann das Standes∙amt ändern.

Für welche Menschen gilt das Selbst∙bestimmungs∙gesetz?

Für diese Gruppe von Menschen gilt das Selbst∙bestimmungs∙gesetz:

  • Trans∙geschlechtliche Menschen.
    Das heißt:
    Ein Mensch hat weibliche Geschlechts·organe.
    Aber dieser Mensch fühlt sich wie ein Mann.
    Oder:
    Ein Mensch hat männliche Geschlechts·organe.
    Aber dieser Mensch fühlt sich wie eine Frau.
  • Inter∙geschlechtliche Menschen.
    Das heißt:
    Ein Mensch hat Geschlechts∙organe.
    Aber diese Geschlechts∙organe sind nicht eindeutig weiblich.
    Oder nicht eindeutig männlich.
  • Und nicht-binäre Menschen.
    Das heißt:
    Ein Mensch sagt: Ich bin keine Frau.
    Und ich bin auch kein Mann.

Wo finde ich das Online-Formular?

Das Formular für eine Änderung finden Sie auf der Internet∙seite vom Standes∙amt Hannover.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: www.standesamt-hannover.de

Es öffnet sich eine neue Seite.

Achtung:

Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Klicken Sie oben auf dieser Seite auf: Online-Services.

Jetzt öffnet sich eine Liste.

Die Liste können Sie auf diesem Foto sehen:

Service-Portal von der Stadt Hannover

Sie möchten Ihren Geschlechts∙eintrag ändern?

Dann klicken Sie in der Liste auf: Erklärung über den Geschlechtseintrag.

Sie möchten Ihren Vor∙namen ändern?

Dann klicken Sie in der Liste auf: Anfrage zur behördlichen Namensänderung.

Was muss ich bei einer Änderung beachten?

Sie möchten Ihren Geschlechts∙eintrag ändern?

Oder Ihren Vor∙namen?

Dann müssen Sie einige Dinge beachten:

  • Änderung anmelden

Sie möchten Ihren Geschlechts∙eintrag ändern?

Oder Ihren Vor∙namen?

Und Sie haben das Formular im Internet ausgefüllt?

Dann haben Sie damit Ihren Wunsch auf eine Änderung angemeldet.

  • 3 Monate warten

Jetzt müssen Sie 3 Monate warten.

Die 3 Monate sind eine Überlegungs∙zeit.

In diesen 3 Monaten können Sie sich noch anders entscheiden.

Vielleicht möchten Sie die Änderung nach 3 Monaten nicht mehr.

  • Erklärung schicken

Vor dem Ende von den 3 Monaten müssen Sie eine Erklärung an das Standes∙amt schicken.

In dieser Erklärung müssen Sie schreiben:

        Ich möchte meinen Geschlechts∙eintrag immer noch ändern.
        Oder ich möchte meinen Vor∙namen immer noch ändern.
        Und aus diesem Grund möchte ich diese Änderung.

Erst dann kann das Standes∙amt Ihnen ein anderes Geschlecht eintragen.

Oder Ihren neuen Vor∙namen.

Mit der Überlegungs∙zeit möchte das Standes∙amt sicher sein:

        Die Person kennt die Regeln.
        Und diese Person möchte wirklich eine Änderung.

Sie schicken nach 3 Monaten keine Erklärung an das Standes∙amt?

Dann kann das Standes∙amt keine Änderungen machen.

Wichtig:

Das Standes∙amt hat 6 Monate nach Ihrer Anmeldung immer noch keine Erklärung von Ihnen?

Dann bekommen Sie eine Sperr∙frist von 1 Jahr.

        Das bedeutet:
        Sie dürfen 1 Jahr lang keine Änderung anmelden.

Wie kann ich meinen Geschlechts∙eintrag ändern?

Sie möchten Ihren Geschlechts∙eintrag ändern?

Dann können Sie das beim Standes∙amt in Hannover machen.

        Das Standes∙amt ist ein Amt.
        Im Standes∙amt können Sie zum Beispiel heiraten.
        Oder wichtige Dokumente bekommen.

Die Änderung machen Sie über das Internet.

Dafür gibt es auf der Internet∙seite vom Standes∙amt ein besonderes Formular.

Dieses Formular müssen Sie ausfüllen.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: www.standesamt-hannover.de

Es öffnet sich eine neue Seite.

Achtung:

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Jetzt öffnet sich eine Liste.

Die Liste können Sie auf diesem Foto sehen:

Service-Portal von der Stadt Hannover

Klicken Sie in dieser Liste auf: Erklärung über den Geschlechtseintrag.

Es öffnet sich eine neue Seite.

Auf dieser Seite müssen Sie Ihre Daten schreiben.

Zum Beispiel Ihren Namen.

Und Ihre Adresse.

Und Ihr Geburts∙datum.

Schreiben Sie auf dieser Seite alle wichtigen Daten.

Und klicken Sie auf den Seiten immer auf Weiter.

Sie haben alle Daten geschrieben?

Dann bekommen Sie auf der letzten Seite weitere Informationen.

Beachten Sie die Warte∙zeit von 3 Monaten.

Die 3 Monate sind eine Überlegungs∙zeit.

In diesen 3 Monaten können Sie sich noch anders entscheiden.

Vor dem Ende von den 3 Monaten müssen Sie eine Erklärung an das Standes∙amt schicken.

In dieser Erklärung müssen Sie schreiben:

        Ich möchte meinen Geschlechts∙eintrag immer noch ändern.
        Und aus diesem Grund möchte ich diese Änderung.

Erst dann kann das Standes∙amt Ihnen ein anderes Geschlecht eintragen.

Mit der Überlegungs∙zeit möchte das Standes∙amt sicher sein:

        Sie kennen die Regeln.
        Und Sie möchten wirklich eine Änderung.

Sie schicken nach 3 Monaten keine Erklärung an das Standes∙amt?

Dann kann das Standes∙amt keine Änderungen machen.

Wie kann ich meinen Vor∙namen ändern?

Sie möchten Ihren Vor∙namen ändern?

Dann können Sie das beim Standes∙amt in Hannover machen.

        Das Standes∙amt ist ein Amt.
        Im Standes∙amt können Sie zum Beispiel heiraten.
        Oder wichtige Dokumente bekommen.

Die Änderung machen Sie über das Internet.

Dafür gibt es auf der Internet∙seite vom Standes∙amt ein besonderes Formular.

Dieses Formular müssen Sie ausfüllen.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: www.standesamt-hannover.de

Es öffnet sich eine neue Seite.

Achtung:

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Jetzt öffnet sich eine Liste.

Die Liste können Sie auf diesem Foto sehen:

Service-Portal von der Stadt Hannover

Klicken Sie in dieser Liste auf: Anfrage zur behördlichen Namensänderung.

Es öffnet sich eine neue Seite.

Auf dieser Seite müssen Sie Ihre Daten schreiben.

Zum Beispiel Ihren Namen.

Und Ihre Adresse.

Und Ihr Geburts∙datum.

Schreiben Sie auf dieser Seite alle wichtigen Daten.

Sie müssen auch Ihren neuen Vor∙namen schreiben.

Auf der Seite müssen Sie auch schreiben:

        Aus diesem Grund möchten Sie einen neuen Vor∙namen.

Beachten Sie diese Hinweise.

Klicken Sie auf den Seiten dann immer auf Weiter.

Sie haben alle Daten geschrieben?

Dann bekommen Sie auf der letzten Seite weitere Informationen.

Beachten Sie die Warte∙zeit von 3 Monaten.

Die 3 Monate sind eine Überlegungs∙zeit.

In diesen 3 Monaten können Sie sich noch anders entscheiden.

Vor dem Ende von den 3 Monaten müssen Sie eine Erklärung an das Standes∙amt schicken.

In dieser Erklärung müssen Sie schreiben:

        Ich möchte meinen Vor∙namen immer noch ändern.
        Und aus diesem Grund möchte ich diese Änderung.

Erst dann kann das Standes∙amt Ihnen einen anderen Vor∙namen eintragen.

Mit der Überlegungs∙zeit möchte das Standes∙amt sicher sein:

        Sie kennen die Regeln.
        Und Sie möchten wirklich eine Änderung.

Sie schicken nach 3 Monaten keine Erklärung an das Standes∙amt?

Dann kann das Standes∙amt keine Änderungen machen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Sie möchten weitere Informationen?

Oder Sie möchten weitere Antworten rund um das Thema Selbst∙bestimmungs∙gesetz?

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Weitere Informationen in Leichter Sprache

Diese Nachricht in Leichter Sprache ist vom 30. Juli 2024.