Leichte Sprache

Grund∙sicherung: Hilfe für ältere Menschen und bei Berufs∙unfähigkeit

Manche ältere Menschen bekommen vielleicht wenig Rente.
Deshalb haben diese Menschen nur wenig Geld zum Leben.
Andere Menschen können vielleicht wegen einem Unfall nicht mehr arbeiten.
Viele von diesen Menschen haben ein Recht auf Grund∙sicherung.
Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zu dem Thema.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Viele ältere Menschen haben im Alter nicht genug Geld.

Diese Menschen können im Alter vielleicht ihre Wohnung nicht mehr bezahlen.

Oder die Menschen haben nicht mehr genug Geld für andere Dinge.

Zum Beispiel:

  • Ernährung.
  • Kleidung.
  • Heizung.
  • Oder die Menschen haben andere Kosten.

Das kann verschiedene Gründe haben.

Ältere Menschen bekommen vielleicht nicht genug Rente.

        Ab einem bestimmten Alter müssen ältere Menschen nicht mehr arbeiten gehen.
        Dann bekommen diese Menschen eine Rente.
        Die Rente ist Geld vom Staat.
        Auch jüngere Menschen können Rente bekommen.
        Zum Beispiel kann ein junger Mensch nach einem Unfall nicht mehr arbeiten.
        Dann kann auch dieser junge Mensch Rente bekommen.

Aber es kann sein:

        Bei der Rente bekommen die Menschen vielleicht nicht genug Geld.
        Und die Rente reicht nicht zum Leben.
        Dann können die Menschen bestimmte Dinge mit der Rente nicht bezahlen.

Oder es kann sein:

        Ältere Menschen gehen noch arbeiten.
        Aber diese Menschen verdienen mit ihrer Arbeit nicht genug Geld.
        Dann können diese Menschen Hilfe bekommen.

Diese Menschen können dann Grund∙sicherung bekommen.

Sie möchten wissen:

        Wie kann ich Grund∙sicherung bekommen?
        Und wo kann ich Grund∙sicherung beantragen?

Dann lesen Sie die weiteren Abschnitte auf dieser Seite.

Auf dieser Seite beantworten wir wichtige Fragen zum Thema Grund∙sicherung.

Was ist Grund∙sicherung?

Die Grund∙sicherung ist eine besondere Hilfe für Menschen ohne Geld.

Oder für Menschen mit nur wenig Geld.

Bei der Grund∙sicherung bekommen diese Menschen Geld vom Staat.

So können diese Menschen ihre Wohnung bezahlen.

Oder Essen kaufen.

Sie möchten Grund∙sicherung bekommen?

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

        Das heißt:
        Sie müssen ein Formular ausfüllen.

Sie möchten das Formular ausfüllen?

Dann klicken Sie auf dieses Feld:

Antrag auf Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) online beantragen im Service-Portal der Region Hannover.

lesen

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Auf dieser Seite sehen Sie dann das Formular.

Dieses Formular müssen Sie ausfüllen.

Hinweis:

Ihre Kinder müssen für Sie kein Geld bezahlen.

Sie müssen sich keine Sorgen machen.

Viele Menschen denken nämlich:

        Ich bin alt.
        Und ich habe wenig Geld.
        Jetzt müssen meine Kinder alles für mich bezahlen.
        Aber das ist nicht richtig.
        Sie müssen sich keine Sorgen machen.
        Ihre Kinder müssen nicht für Ihre Wohnung bezahlen.
        Und auch nicht für Ihre Einkäufe.
        Bei der Grund∙sicherung müssen Ihre Kinder kein Geld bezahlen.
        Das Geld bekommen Sie vom Staat.

Wer kann Grund∙sicherung bekommen?

Die Deutsche Renten∙versicherung sagt:

        Sie verdienen weniger als 924 Euro im Monat?
        Dann sollten Sie einen Antrag auf Grund∙sicherung stellen.

Sie möchten Grund∙sicherung bekommen?

Dann müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

        Das heißt:
        Sie müssen bestimmte Dinge haben.
        Oder bestimmte Dinge zeigen.

Sie müssen zum Beispiel 65 Jahre sein.

Aber auch junge Menschen ab 18 Jahren können Grund∙sicherung bekommen.

Beachten Sie dafür bestimmte Regeln.

Diese Gruppen von Menschen können Grund∙sicherung bekommen:

Menschen ab 65 Jahre

  • Sie wohnen in Deutschland.
    Und Sie bekommen schon die Rente.
    Aber Ihre Rente reicht nicht zum Leben aus.

Oder:

  • Sie wohnen in Deutschland.
    Aber Sie bekommen noch keine Rente.
    Sie sind vielleicht erst nach 1946 geboren.
    Dann bekommen Sie erst später die Grund∙sicherung.

 

In dieser Liste können Sie sehen:

        Ab diesem Alter können Sie Grund∙sicherung bekommen.

Sie sind 1947 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 1 Monat.

Sie sind 1948 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 2 Monaten.

Sie sind 1949 geboren?    

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 3 Monaten.

Sie sind 1950 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 4 Monaten.

Sie sind 1951 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 5 Monaten.

Sie sind 1952 geboren?    

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 6 Monaten.

Sie sind 1953 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 7 Monaten.

Sie sind 1954 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 8 Monaten.

Sie sind 1955 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 9 Monaten.

Sie sind 1956 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 10 Monaten.

Sie sind 1957 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 65 Jahren und 11 Monaten.

Sie sind 1958 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 66 Jahren.

Sie sind 1959 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 66 Jahren und 2 Monaten.

Sie sind 1960 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 66 Jahren und 4 Monaten.

Sie sind 1961 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 66 Jahren und 6 Monaten.

Sie sind 1962 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 66 Jahren und 8 Monaten.

Sie sind 1963 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 66 Jahren und 10 Monaten.

Sie sind ab 1964 geboren?

Dann bekommen Sie die Grund∙sicherung mit 67 Jahren.

Junge Menschen ab 18 Jahren

  • Sie müssen in Deutschland wohnen.
  • Und Sie haben eine dauerhafte volle Erwerbs∙minderung.
    Erwerbs∙minderung heißt:
    Sie sind arbeits∙unfähig.
    Sie können in einem Beruf also nicht mehr arbeiten.
    Oder nicht lange arbeiten.
    Bei einer Erwerbs∙minderung können Sie nicht länger als 3 Stunden am Tag arbeiten.
    Dafür müssen Sie einen Nachweis haben.
  • Oder Sie arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
  • Oder Sie haben eine Behinderung.
    Und Sie bekommen eine Betreuung in einer Tages∙förder∙stätte.
  • Oder Sie haben eine Behinderung.
    Und Sie arbeiten nicht in einer Werkstätte.
    Sie arbeiten bei anderen Leistungs∙anbietern.
  • Oder Sie haben eine Behinderung.
    Und Sie leben in einer Wohn∙gruppe.
    Oder in einer besonderen Wohn∙form.
    Zum Beispiel bekommen Sie in dieser Wohn∙form den ganzen Tag besondere Unterstützung.
  • Oder Sie haben eine Behinderung.
    Und Sie machen eine Ausbildung.

Beachten Sie:

Sie müssen diese Dinge nachweisen.

        Das heißt:
        Sie müssen zum Beispiel ein Dokument zeigen.
        Und in diesem Dokument müssen alle wichtigen Dinge über Ihre Erwerbs∙minderung stehen.
        Oder über Ihre Behinderung.

Wo kann ich Grund∙sicherung beantragen?

Sie möchten Grund∙sicherung bekommen?

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

        Das heißt:
        Sie müssen ein Formular ausfüllen.

Das Formular bekommen Sie bei Ihrer Sozial∙verwaltung.

Eine Sozial∙verwaltung kann zum Beispiel sein:

  • Das Job∙center.
  • Die Agentur für Arbeit.
  • Die Krankenkasse.
  • Oder die Renten∙versicherung.

Sie möchten zu einer Sozial∙verwaltung in Ihrem Wohn∙ort?

Dann klicken Sie auf dieses Feld:

Achtung:

Mit dem Klick auf das Feld laden Sie ein Dokument herunter.

Dieses Dokument ist nicht in Leichter Sprache.

In dem Dokument sehen Sie viele Orte.

Und viele Adressen.

So können Sie die Sozial∙verwaltung in Ihrem Wohn∙ort finden.

Und anrufen.

Sie haben Fragen?

Oder Sie brauchen Hilfe beim Formular?

Sie wissen zum Beispiel nicht:

        Was muss ich in die Felder schreiben?

Dann können Sie Ihre Sozial∙verwaltung anrufen.

Sie möchten einen Antrag auf Grund∙sicherung stellen?

Dann haben Sie 2 Möglichkeiten:

1) Sie können bei Ihrer Sozial∙verwaltung anrufen.

Und Sie können sagen:

        Ich brauche einen Antrag auf Grund∙sicherung.

Dann können Ihnen die Mitarbeiter einen Antrag zuschicken.

2) Oder Sie können sich den Antrag herunter∙laden.

Klicken Sie dafür auf dieses Feld:

Achtung:

Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Was bekomme ich bei der Grund∙sicherung?

Sie möchten Grund∙sicherung bekommen?

Dann beachten Sie diese Dinge:

  • Ehe und Lebens∙partner
    Sie sind verheiratet?
    Oder Sie leben mit Ihrem Partner zusammen?
    Dann muss die Sozial∙verwaltung prüfen:
    Wieviel Geld verdient Ihr Parner?
    Oder wieviel Geld hat Ihr Partner?
  • Kinder und Eltern
    Sie müssen sich keine Sorgen machen.
    Die Sozial∙verwaltung will nicht wissen:
    Wieviel Geld verdienen Ihre Kinder?
    Aber:
    Eins von Ihren Kindern verdient mehr als 100.000 Euro im Jahr?
    Dann möchte die Sozial∙verwaltung das wissen.
  • Alle Ihre Sachen
    Die Sozial∙verwaltung prüft auch:
    Wieviel Vermögen haben Sie?
    Das Vermögen sind alle Ihre Sachen.
    Zum Beispiel Ihr Geld.
    Oder Ihr Haus.
    Oder auch Ihr Fernseher.
    Sie wohnen alleine?
    Dann dürfen Sie 10.000 Euro Vermögen haben.
    Sie sind verheiratet?
    Oder Sie leben mit Ihrem Partner zusammen?
    Dann dürfen Sie zusammen 20.000 Euro Vermögen haben.

So viel Geld können Sie bei der Grund∙sicherung bekommen:

  • Sie leben allein.
    Dann können Sie 502 Euro im Monat bekommen.
  • Sie sind über 18 Jahre alt.
    Und Sie leben bei Ihren Eltern.
    Dann können Sie 502 Euro im Monat bekommen.
  • Sie leben mit Ihrem Partner zusammen.
    Dann können Sie 451 Euro im Monat bekommen.
  • Sie bekommen Eingliederungs∙hilfe.
    Dann können Sie 502 Euro im Monat bekommen.
  • Sie leben in einer besonderen Wohn∙form.
    Dann können Sie 451 Euro im Monat bekommen.

Bei der Grund∙sicherung können Sie auch Leistungen bekommen.

Diese Leistungen können sein:

  • Die Sozial∙verwaltung zahlt die Miete von Ihrer Wohnung.
    Oder die Heizung.
  • Oder die Sozial∙verwaltung zahlt bestimmte Dinge für die Bildung von Kindern bis 15 Jahre.
    Zum Beispiel das Mittag∙essen in der Schule.
  • Oder die Sozial∙verwaltung zahlt Geld für Ihre Pflege∙versicherung.
  • Oder die Sozial∙verwaltung gibt Ihnen ein Sozial∙ticket.
    Das Sozial∙ticket ist eine besondere Fahrkarte.
    Mit dem Sozial∙ticket können Sie für weniger Geld mit Bussen und Bahnen fahren.
  • Oder die Sozial∙verwaltung hilft Ihnen mit anderen Dingen.

Kann ich Wohn∙geld und Grund∙sicherung gleichzeitig bekommen?

Wohn∙geld ist ein Zuschuss zur Miete.

Sie bekommen dann Geld vom Staat.

Das Wohn∙geld ist also zusätzliches Geld.

Damit Sie Ihre Miete wieder bezahlen können.

Sie können nicht Grund∙sicherung und Wohn∙geld bekommen.

Beides gleichzeitig geht nicht.

Sie können nur Grund∙sicherung bekommen.

Oder nur Wohn∙geld.

Fragen Sie deshalb Ihre Wohn∙geld∙stelle.

Oder die Sozial∙verwaltung.

Die Mitarbeiter können Ihnen dann sagen:

        Es ist besser für Sie: Sie beantragen Grund∙sicherung.
        Oder:
        Es ist besser für Sie: Sie beantragen Wohn∙geld.

Wann und wie lange kann ich Grund∙sicherung bekommen?

Grund∙sicherung bekommen Sie immer am ersten Tag von einem Monat.

Zum Beispiel:

Sie stellen einen Antrag auf Grund∙sicherung.

Und Sie machen das am 6. November.

Und die Mitarbeiter von der Sozial∙verwaltung sagen:

        Sie bekommen Grund∙sicherung.

Dann bekommen Sie für den ganzen Monat November die Grund∙sicherung.

Und Sie bekommen die Grund∙sicherung erst einmal für 1 Jahr.

Nach einem Jahr können die Mitarbeiter von der Sozial∙verwaltung wieder prüfen:

        Können Sie weiter Grund∙sicherung bekommen?

Die Mitarbeiter sagen vielleicht:

        Ja.
        Dieser Mensch kann weiter Grund∙sicherung bekommen.

Dann verlängern die Mitarbeiter Ihre Grund∙sicherung wieder für eine bestimmte Zeit.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Region Hannover

Sie haben Fragen?

Oder Sie möchten weitere Informationen?

Dann können Sie die Sozial∙verwaltung in der Region Hannover anrufen.

Das ist die Telefon∙nummer:

        05 11 61 62 79 99

Sie können der Sozial∙verwaltung in der Region Hannover auch eine E-Mail schreiben:

Das ist die E-Mail-Adresse:

        grundsicherung@region-hannover.de

Sie können auch das Bürger∙telefon vom Bundes∙ministerium für Arbeit und Soziales anrufen.

Das ist die Telefon∙nummer:

        03 02 21 91 10 01

Das Bürger∙telefon können Sie von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 20 Uhr anrufen.

Sie haben eine Hör∙behinderung?

Dann können Sie eine E-Mail an diese Adresse schreiben:

        info.gehoerlos@bmas.bund.de

Dann können Ihnen die Mitarbeiter weitere Informationen geben.

Sie brauchen ein Gebärden∙telefon?

Dann klicken Sie auf diesen Link: https://www.gebaerdentelefon.de/bmas/

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