Sie haben zum Beispiel einen Unfall?
Oder Sie haben eine Krankheit?
Dann kann es sein:
Sie müssen vielleicht in ein Krankenhaus.
Oder Sie brauchen viel Hilfe von anderen Menschen.
Und vielleicht können Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst machen.
Also muss eine andere Person diese Entscheidung für Sie machen.
Dann kann diese Person zum Beispiel Rechnungen für Sie bezahlen.
Aber Sie müssen vorher eine Vereinbarung mit diesem Menschen machen.
Das heißt:
Sie müssen rechtzeitig mit der Person sprechen.
Diese Person kann zum Beispiel Ihr Lebens∙partner sein.
Oder ein naher Verwandter.
Das können Sie selbst entscheiden.
Und Sie müssen vorher mit der Person ein wichtiges Dokument unterschreiben.
In dem Dokument steht dann: Diese Person darf später bestimmte Sachen für mich entscheiden.
Nur dann bekommt diese Person das Recht für Sie eine Entscheidung machen zu können.
Deshalb ist es wichtig:
Sprechen Sie rechtzeitig mit dieser Person.
Und unterschreiben Sie das Dokument.
Sie möchten wissen:
Wann brauche ich eine Vorsorge∙vollmacht?
Ich möchte eine Betreuungs∙verfügung.
Was muss ich beachten?
Dann können Sie eine Beratung bekommen.
Bei der Beratung bekommen Sie weitere Informationen.
Das Angebot kostet kein Geld.
Was ist eine Vorsorge∙vollmacht?
Vielleicht haben Sie eine schwere Krankheit.
Oder einen schlimmen Unfall.
Vielleicht sind Sie schon sehr alt.
Dann können Sie bestimmte Dinge nicht mehr selbst entscheiden.
Zum Beispiel wichtige Dokumente unterschreiben.
Dann muss eine andere Person für Sie diese Dinge tun.
Und wichtige Dinge entscheiden.
Dafür braucht diese Person aber eine Vorsorge∙vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein besonderer Text.
Mit einer Vollmacht geben Sie der Person die Erlaubnis für Sie zu entscheiden.
Für eine Vorsorge∙vollmacht müssen Sie einen besonderen Text schreiben.
In dem besonderen Text müssen Sie bestimmte Informationen schreiben.
In dem Text für eine Vorsorge∙vollmacht müssen diese Dinge stehen:
Diese Person darf später für Sie wichtige Dinge entscheiden.
Diese Dinge darf die Person für Sie entscheiden.
Und ab dann darf diese Person für Sie entscheiden.
In dem Text schreiben Sie auch den Namen von der Person.
Diese Person heißt dann: Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter.
Beachten Sie:
Sie sollten der Person vertrauen.
Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Und die Vorsorge∙vollmacht gilt normalerweise bis zu Ihrem Tod.
Was ist eine Betreuungs∙verfügung?
Vielleicht können Sie wichtige Sachen nicht mehr selbst machen.
Und Sie brauchen Unterstützung.
Vielleicht haben Sie eine schwere Krankheit.
Oder Sie haben Schwierigkeiten beim Lernen.
Oder Sie haben eine Behinderung.
Dann kann Ihnen ein rechtlicher Betreuer helfen.
Aber zuerst muss ein Gericht prüfen:
Brauchen Sie wirklich einen rechtlichen Betreuer?
Für wie lange brauchen Sie einen rechtlichen Betreuer?
Und für welche Dinge brauchen Sie einen rechtlichen Betreuer?
Dann kann das Gericht entscheiden:
Sie bekommen einen rechtlichen Betreuer.
Oder Sie bekommen keinen rechtlichen Betreuer.
Sie dürfen aber mit∙entscheiden:
Bei einer rechtlichen Betreuung soll das Gericht diese Person als meinen Betreuer nehmen.
Und diese Person soll das Gericht nicht als meinen Betreuer nehmen.
Sie bekommen einen rechtlichen Betreuer?
Dann bekommt der Betreuer vom Gericht eine Betreuungs∙verfügung.
Die Betreuungs∙verfügung ist wie eine Erlaubnis vom Gericht.
Mit dieser Erlaubnis kann der Betreuer dann später Dinge für Sie bestimmen.
Oder bestimmte Dinge für Sie regeln.
Zum Beispiel Ihre Briefe beantworten.
Und über ärztliche Behandlungen entscheiden.
Das Gericht sagt auch:
Als Betreuer dürfen Sie nur bestimmte Dinge regeln.
Und nur über bestimmte Dinge entscheiden.
Deshalb muss der Betreuer wissen:
Ich muss diese Dinge für den Menschen regeln.
Das ist nämlich der Wunsch von dem Menschen.
Und diese Dinge darf ich nicht entscheiden.
Sie dürfen nämlich immer selbst bestimmen:
So möchte ich leben.
Und über diese Dinge darf mein Betreuer entscheiden.
Das Gericht kontrolliert den Betreuer auch.
Wie kann ich mich für das Beratungs∙angebot anmelden?
Das Beratungs∙angebot macht die Lebens∙hilfe Betreuungs∙verein Wunstorf e.V.
Das Angebot ist immer an einem Montag alle 3 Monate.
Und das Angebot ist immer von 14 Uhr bis 16 Uhr.
Die genauen Termine finden Sie unten auf dieser Seite.
Beachten Sie:
Für das Beratungs∙angebot müssen Sie sich vorher anmelden.
Und einen Termin machen.
Rufen Sie dafür diese Telefon∙nummer an:
05 11 70 02 01 14
Zu dieser Adresse müssen Sie kommen:
Senioren- und Pflegestützpunkt Unteres Leinetal in Wunstorf
Am Stadtgraben 28A
31515 Wunstorf