Öffentliche Auslage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1910

Arbeitstitel: Studentisches Wohnen am Göttinger Hof
Stadtteil: Ricklingen

 

B-Plan Nr. 1910 Übersichtsplan

Öffentliche Auslage vom 24.10.2024 bis 25.11.2024

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 10.10.2024

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Ricklingen, ca. 5 km südwestlich der Innenstadt Hannovers. Das Plangebiet wird im Norden, Westen und Südwesten durch die Straße Göttinger Hof und im Osten und Südosten durch die Göttinger Chaussee begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des VEPs umfasst das Flurstück 23/47, Flur 1, Gemarkung Ricklingen, mit einer Größe von ca. 1.630 m².

Planungsziele:

Festsetzung einer Wohnbebauung vorwiegend für Studierende und Auszubildende

Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13a BauGB).

Auskünfte zur Planung unter Tel. 168-43065 oder Email: 61.12@Hannover-Stadt.de

Formular

Formular Stellungnahmen B-Plan Nr. 1910

Hier können Anregungen und Einwendungen zum B-Plan eingebracht werden.

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