3.10 Kriminalprävention
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Ausgangslage
Straftaten, die von Menschen mit Migrationshintergrund begangen werden, wie auch gegen sie gerichtete Straftaten mit einem rassistischen Hintergrund, führen zu einer starken Behinderung von Integrationsprozessen. Integrationsdefizite können dazu führen, dass Migrant/innen Opfer von Straftaten werden oder dass sie Straftaten begehen. Die wirkungsvollste Methode zur Senkung der Kriminalitätsrate ist die Verhinderung von sozialer Ausgrenzung und die Gewährleistung gesellschaftlicher Teilhabe.
Bei der unmittelbaren Verbrechensbekämpfung sind vornehmlich Polizei und Justiz gefordert. Kriminalprävention kann jedoch nur gelingen, wenn sie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Dies gilt auch für die lokale Ebene. So wurde im Jahr 1995 der Kommunale Kriminalpräventionsrat (KKP) in Hannover gegründet. Seinem Lenkungsausschuss gehören die Leiterinnen und Leiter der mit Kriminalität befassten Behörden sowie Institutionen, die zur Verhinderung von Gewalt und Verbrechen beitragen können, wie auch Mitglieder aus Rat und Stadtverwaltung an. In den monatlichen Sitzungen steht die Sicherheit in Hannover im Mittelpunkt. Dort werden Informationen ausgetauscht, Handlungsempfehlungen und Vorgehensweisen abgesprochen und Arbeitsgruppen initiiert, wie z.B. die auch auf Bundesebene anerkannte AG „Milieu, Prostitution, Menschenhandel“. Weitere Arbeitskreise beschäftigen sich mit Themen wie „Männergewalt in der Familie“ und „Jugendliche Intensivtäter“.
In Hannover wird in zahlreichen Projekten und Programmen von öffentlichen und freien Trägern, Vereinen, Gruppen, Initiativen und anderen Einrichtungen bereits seit langem vielseitige und wertvolle Präventionsarbeit geleistet. Der Rat stellt jährlich finanzielle Mittel für Präventionsprojekte zur Verfügung. In den Bereichen Schule und Jugendarbeit existieren „Präventionstöpfe“, aus denen Zuwendungen gewährt werden. Der Stadtsportbund Hannover erhält Mittel für den Jugendsport, mit denen die auch Präventionsprojekte finanziert werden.
Die Kriminalstatistik der Polizei für das Jahr 2006 weist dennoch eine hohe Jugendstraffälligkeit in Hannover aus. Die Gruppe der männlichen ausländischen und ausgesiedelten Jugendlichen ist dabei unter den Tatverdächtigen überproportional vertreten. Fast jeder dritte männliche ausländische Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren wurde im vergangenen Jahr verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. Einschränkend muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Zahlen der aus diesen Ermittlungsverfahren resultierenden Verurteilungen oder Freisprüche nicht bekannt sind bzw. nicht verwertet werden können. In einer aktuellen Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen werden weitere stichhaltige Einwände aufgelistet, die die unmittelbare Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik für die Zwecke der Präventionssteuerung einschränken (KfN-Forschungsberichte Nr.100, 2007, S.3-6).
Gleichwohl ist unbestreitbar, dass beispielsweise die Zahl der minderjährigen Intensivtäterinnen und -täter mit Migrationshintergrund gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil eindeutig überproportional hoch ist.
Einschlägige Untersuchungen verweisen zur Erklärung regelmäßig auf fehlende gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten, die (insbesondere männliche) Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund eher in Gefahr bringen, in ein kriminalisierendes Milieu hinein zu rutschen. Als zusätzliche Gründe hierfür werden vor allem Erfahrungen sozialer Benachteiligung der Familien, innerfamiliärer Gewalt und schlechte berufliche Perspektiven auch aufgrund fehlender oder unzureichender Bildungsabschlüsse genannt.
Schon dieses Faktorenbündel lässt erkennen, dass es sich hier nicht um ein hannoversches Problem handelt, denn diese Faktoren wirken in ähnlicher Weise nicht nur in ganz Deutschland, sondern auch im benachbarten Ausland. Entsprechend zeigen die einschlägigen Studien, dass männliche ausländische Jugendliche in Deutschland und jenseits der Grenzen in den Bereichen Gewaltkriminalität und Mehrfachtäterschaft auffällig sind. Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass im langjährigen Vergleich der Anteil von ausländischen Tatverdächtigen in der Kriminalstatistik konstant im Rückgang begriffen ist. „Während dieser Anteil 1993 noch 33,6 Prozent betragen hat, lag er 2005 bei 22,5 Prozent“ (KfN-Forschungsberichte Nr.100, 2007, S.5 mit Bezug auf die polizeiliche Kriminalstatistik 2005). Dieser andauernde Rückgang ist auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu verzeichnen.
Ziel von Kriminalprävention ist Vorbeugung gegen Kriminalität und Gewalt. Unterschieden wird in primäre Prävention: Verhinderung einer Straftat von vornherein z.B. durch Vermittlung von Sozialkompetenz bereits im Kindesalter, sekundäre Prävention: Veränderung der Umstände, die zu einer Straftat führen können wie etwa Tatgelegenheit oder Opferverhalten sowie Einwirken auf junge Menschen, die etwa aufgrund ihrer Milieuzugehörigkeit gefährdet sind und schließlich tertiäre Prävention: Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit.
Ziele
- In allen drei Präventionsbereichen (primäre, sekundäre und tertiäre Prävention) sollen die bisherigen Aktivitäten fortgesetzt und mit dem Ziele verbessert werden, die Zahl der Straftaten, die von Menschen mit Migrationshintergrund begangen werden, zu senken.
- Durch Informationsarbeit soll typisches Opferverhalten reduziert und Zivilcourage gefördert werden.
- Bei der Entwicklung von Intensivtäterschaften bei Minderjährigen soll eine Intervention zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen.
- Eine Integration der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt, nachrangig in andere sinnvolle Beschäftigungen, ist auch aus kriminalpräventiver Sicht wünschenswert.
- Ansätze zur Vertrauensbildung und besseren Verständigung zwischen Menschen mit Migrationshintergrund und Polizistinnen und Polizisten werden unterstützt.
Handlungsansätze
Männliche Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die besonders gefährdet sind, Straftaten zu begehen oder Opfer von Straftaten zu werden, müssen im Zentrum der Kriminalpräventionsarbeit stehen. Bessere Sprachkenntnisse, eine höhere schulische und berufliche Qualifikation und verstärkte Hilfe beim Einstieg in den Arbeitsmarkt sind geeignet, um ein Abrutschen in die Kriminalität zu verhindern. |
Zu unterstützen sind Ansätze zur Vermittlung von Fähigkeiten, Konflikte gewaltfrei zu lösen und mit Frustrationen konstruktiv umzugehen. Weiterhin müssen das traditionelle Rollenverständnis männlicher Überlegenheit ebenso wie die Akzeptanz innerfamiliärer Gewalt verändert werden. Entsprechende Projekte genießen besondere Unterstützung. |
Die Einrichtung weiterer Bezirkspräventionsräte, wie sie in den Stadtbezirken Linden-Limmer und Döhren-Wülfel sowie Mitte (Runder Tisch zur Kriminalitätsverhütung) bereits bestehen, wird gefördert. Weitere Ansätze, die der Etablierung einer interkulturellen Beratung und Mediation zur stadtteilbezogenen Konfliktbewältigung und Kriminalprävention dienen, werden ebenfalls unterstützt. |
Im Rahmen der Arbeit des Kommunalen Kriminalpräventionsrates soll eine Kampagne für Zivilcourage entwickelt werden. Diese Kampagne soll das individuelle Engagement gegen Gewalt und Rassismus im öffentlichen Raum stärken. |
Eine Zusammenarbeit zwischen Stadt, Polizeidirektion Hannover und Migrantenselbstorganisationen wird angestrebt. Dabei sollen Projekte entwickelt werden, die der Vertrauensbildung und der Verbesserung des wechselseitigen Verständnisses dienen. |
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In Kooperation mit den Migrantenselbstorganisationen und den im Bereich der Konfliktschlichtung bereits tätigen Vereine wird eine interkulturelle Beratung und Mediation zur stadtteilbezogenen Konfliktbewältigung und Kriminalprävention etabliert. Dabei werden Migrant/innen zu ehrenamtlichen Konfliktberater/innen und Vermittler/innen bei Streitigkeiten geschult. |
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