3.6 Flüchtlinge

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3.2 Kinder und Jugendliche

3.5 Sexuelle Identität und Migration

Ausgangslage

Als Flüchtlinge* sollen hier Menschen verstanden werden, die sich entweder im Asylverfahren befinden oder über deren Antrag bereits negativ entschieden wurde, die aber auf Grundlage einer Duldung* legal in Deutschland leben. Anerkannte Asylberechtigte sind in diesem Sinne keine Flüchtlinge mehr, sondern dauerhaft bleibeberechtigte Einwanderer. Auch die so genannten „Kontingentflüchtlinge“* fallen – trotz der irritierenden Titulierung – als jüdischstämmige Einwanderer mit dauerhaftem Niederlassungsrecht hier nicht unter die Kategorie Flüchtlinge.

Die Gestaltung der Asyl- und Flüchtlingspolitik fällt in erster Linie in die Zuständigkeit des Bundes- und der Länder. Neben internationalen Abkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention werden Richtlinien der Europäischen Union zur maßgeblichen Richtschnur für die deutsche Flüchtlingspolitik.

Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und die zunehmende Sicherung der Außengrenzen der EU haben die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland und entsprechend in Hannover sinken lassen. So sank die Zahl der Asylanträge in Deutschland von 438.191 im Jahr 1993 auf 21.029 im Jahr 2006.

Dieses drastische Sinken der Flüchtlingszahlen resultiert aus der zunehmend gesamteuropäischen Koordination von Flüchtlingsströmen (z.B. durch das Dublin-Verfahren). Dadurch verschiebt sich das Ziel der internationalen Fluchtbewegungen weg von Deutschland hin zu den südeuropäischen Ländern, die zunehmend Zielort für viele Flüchtlinge geworden sind.

Die Situation der Flüchtlinge in Deutschland hingegen blieb über die letzten Jahre hinweg unverändert prekär. Beispielweise ist die Anerkennungsquote von Asylanträgen seit 1997 von 4,9 Prozent auf 0,8 Prozent im Jahr 2006 abgesunken, wobei nochmals 3,6 Prozent Abschiebeschutz genießen. Obwohl ein Drittel der Verfahren in weniger als sechs Monaten abgeschlossen wird, bleibt dennoch mindestens die Hälfte der Antragsteller über ein Jahr in Deutschland, so dass auch hierdurch eine von Ungewissheit und Unsicherheit geprägte Situation gefördert wird.

Großstädte sind überall zentrale Aufenthaltsorte für Flüchtlinge. So ist auch Hannover vor die Aufgabe gestellt, Menschen, die politisch verfolgt werden und/oder vor Kriegen und Notlagen in ihrer Heimat geflohen sind, zu integrieren, sofern ihr Aufenthalt auf Dauer stattfindet oder aber, wenn dies nicht der Fall ist, ihnen während des vorübergehenden Aufenthalts eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen, die die Menschenrechtsstandards erfüllt.

Der bundesweit zu beobachtende Rückgang an Asylsuchenden hat auch in Hannover stattgefunden. Derzeit leben in Hannover – neben 1.288 Asylberechtigten – 42 Asylbewerber/innen und 1.207 Geduldete, davon 249 im Alter von 15 bis 25 Jahren. Die Gesamtzahl der Duldungen ist dabei in einem ständigen Rückgang begriffen. Mussten in den 90er Jahren noch erhebliche Unterbringungskapazitäten aufgebaut werden, werden mittlerweile nur noch Unterkunftsplätze für 270 Menschen vorgehalten (Stand: 1. Januar 2008).

Die Landeshauptstadt Hannover kann sich bei ihren Aktivitäten auf ein gewachsenes Netz aus Flüchtlingsberatungsstellen, Flüchtlingsselbstorganisationen, karitativen Organisationen und ehrenamtlich arbeitenden Solidaritätskreisen beziehen, das die städtische Arbeit ergänzt und unterstützt.

Die grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten der Stadt bleiben beim Thema Flüchtlinge allerdings begrenzt, da die Kompetenz zur Umsetzung der relevanten Bundesgesetze bei den Ländern liegt. Dennoch versucht die Landeshauptstadt Hannover ihre Handlungsspielräume zu nutzen. So hat der Rat der Stadt vor und nach der vom Land im Jahr 1998 erzwungen Einführung des Wertgutschein-Systems die Vergabe von Wertgutscheinen statt Bargeld für Asylsuchende immer wieder abgelehnt – wie auch die Städte Oldenburg und Göttingen – und damit gegen die landesweite Praxis ein Zeichen gesetzt. Die durch Gesetz auf 70 Prozent des Sozialhilfeniveaus reduzierten Leistungen für Asylbewerber/innen sollten nicht noch zusätzlich durch die Wertgutscheine-Praxis zu einer Diskriminierung beitragen. Mit dieser Auffassung konnte sich Hannover jedoch nicht gegen Bund und Landesregierung durchsetzen.

Ziele

  • Die Landeshauptstadt Hannover ermöglicht Flüchtlingen, deren Aufenthaltsperspektive noch ungeklärt oder befristet ist, eine menschenwürdige Existenz während ihres Aufenthaltes. Dies schließt insbesondere eine angemessene Unterbringung ein.
  • Die Integration derjenigen, die dauerhaft hier leben werden, soll frühzeitig gefördert werden. Dazu gehört insbesondere die sprachliche Förderung von Kindern und Jugendlichen.
  • Die Bleiberechtsregelung* für Flüchtlinge soll in Hannover unter Wahrung humanitärer Grundsätze Anwendung finden.

Handlungsansätze

Die Landeshauptstadt Hannover arbeitet auf der Grundlage eines Konzepts zur Unterbringung von Flüchtlingen. Dieses Konzept wird fortgeschrieben. Es werden dabei qualitative Verbesserungen bei der Gestaltung der Unterbringung sowie Genderaspekte und die Belange von behinderten Menschen berücksichtigt.

Besondere Aufmerksamkeit genießen minderjährige Flüchtlinge. Sie unterstehen wie alle anderen Kinder und Jugendliche der Schulpflicht, hierbei müssen sie nach Möglichkeit unterstützt werden.

Die Landeshauptstadt Hannover wird im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den kommunalen Spitzenverbänden Aktivitäten zur Abschaffung von Gutscheinen für AsylbewerberInnen unterstützen.

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3.8 Illegale Migration

3.10 Kriminalprävention