Möchte ich überhaupt alleine wohnen?

Mit 18 Jahren kannst du in eine eigene Wohnung ziehen.

Aber nicht alle jungen Erwachsenen möchten alleine wohnen.

Vielleicht wohnst du noch zuhause bei deiner Familie.

Oder bei einer Pflege∙familie.

Oder in einer Wohn∙gruppe.

Dann kannst du mit 18 Jahren entscheiden:

        So möchte ich jetzt wohnen.

Vielleicht möchtest du noch gar nicht alleine wohnen.

Diese Dinge musst du dann mit deiner Familie besprechen.

Oder mit deinem Betreuer.

Oder vielleicht auch mit Freunden.

Dann kannst du entscheiden:

        Ich möchte in eine eigene Wohnung ziehen.
        Ich möchte jetzt alleine wohnen.
        Und so möchte ich leben.
        Oder:
        Ich möchte noch nicht ausziehen.
        Und ich möchte noch nicht alleine wohnen.

Dann kann es sein:

        Vielleicht ist eine Wohn∙gemeinschaft besser für dich.
        Oder lieber ein Zimmer in einem Studierenden∙wohnheim.
        Oder du möchtest zuhause bei deinen Eltern wohnen.

Das alles musst du in Gesprächen heraus∙finden.

Wie finde ich eine Wohnung?

Nach Wohnungen kannst du im Internet suchen.

Oder in Zeitungen.

Vielleicht wissen auch Freunde etwas über freie Wohnungen.

In großen Städten ist es oft schwierig eine Wohnung zu finden.

Deshalb musst du dich rechtzeitig informieren.

Und rechtzeitig eine Wohnung suchen.

In Hannover gibt es viele Unternehmen.

Diese Unternehmen bieten Wohnungen in Hannover an.

Aber bei diesen Unternehmen musst du dich vielleicht bewerben.

Was ist die Jugend∙wohn∙begleitung?

Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren gibt es ein besonderes Angebot.

Dieses Angebot heißt: Jugend∙wohn∙begleitung.

Bei der Jugend∙wohn∙begleitung bekommst du besondere Unterstützung.

Die Mitarbeiter von der Jugend∙wohn∙begleitung können dich auch beraten.

Von den Mitarbeitern kannst du verschiedene Hilfen bekommen.

Zum Beispiel:

  • Hilfe bei Problemen beim Zusammen∙wohnen zuhause.
  • Hilfe bei drohender Wohnungs∙losigkeit.
    Das heißt:
    Du hast vielleicht bald keine Wohnung mehr.
    Oder:
    Du musst bald ausziehen.
    Aber du hast noch keine neue Wohnung.
  • Hilfe bei bestehender Wohnungs∙losigkeit.
    Das heißt:
    Du hast keine Wohnung zum Leben.
  • Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung.
  • Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungs∙platz.
  • Und Hilfe bei finanziellen Notlagen.
    Das heißt:
    Du hast vielleicht kein Geld.
    Dann kannst du die Wohnung nicht bezahlen.
    Und du hast auch kein Geld für Lebensmittel.

Die Jugend∙wohn∙begleitung gibt es bei verschiedenen Anbietern.

Bei diesen Anbietern kannst du Hilfe bekommen:

  • Die Jugend∙wohn∙begleitung vom Diakonischen Werk Hannover.
    Das Angebot ist für Menschen von 18 bis 25 Jahren.
    Du möchtest weitere Informationen?
    Dann klicke hier.
  • Jugend∙wohnen im Stadt∙teil.
    Das Angebot ist von der AWO Region Hannover.
    Und das Angebot ist für Menschen von 18 bis 25 Jahren.
    Du möchtest weitere Informationen?
    Dann klicke hier.
  • Die Jugend∙wohn∙begleitung von der Caritas.
    Du möchtest weitere Informationen?
    Dann klicke hier.
  • Die Jugend∙wohn∙begleitung für Mädchen und Frauen.
    Das Angebot ist für Menschen von 18 bis 25 Jahren.
    Du möchtest weitere Informationen?
    Dann klicke hier.

Achtung:

Diese Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

Für junge Menschen in der Region Hannover gibt es ein besonderes Projekt.

Das Projekt heißt: JUST BEst

        JUST BEst ist die Abkürzung für: Jugend stärken. Brücken in die Eigenständigkeit

Dieses Projekt ist für Jugendliche von 14 bis 26 Jahren.

Bei dem Projekt können Jugendliche Unterstützung bekommen.

Und die Jugendlichen bekommen Hilfe bei allen Fragen zum Thema:

        Wie kann ich selbst mein Leben planen?

Weitere Informationen zu diesem Projekt findest du hier.

Achtung:

Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Welche Kosten muss ich bei einer Wohnung beachten?

Miete

Eine Wohnung kostet Geld.

Dieses Geld musst du jeden Monat bezahlen.

Das heißt: Du zahlst Miete.

Vielleicht bekommst du Bürger∙geld.

        Bürger∙geld ist Geld vom Staat.
        Bürger∙geld bekommen Menschen mit wenig Geld.
        Und das Bürger∙geld bekommen die Menschen vom JobCenter.

Dann muss die Miete für die Wohnung angemessen sein.

        Das heißt:
        Die Miete für die Wohnung darf nicht zu hoch sein.
        Den genauen Betrag kannst du beim JobCenter erfahren.

Diese Dinge musst du vorher klären.

Erst dann solltest du den Miet∙vertrag unterschreiben.

Weitere Informationen und Hinweise findest du hier.

Weitere Informationen zum JobCenter findest du hier.

Achtung:

Diese Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

Neben∙kosten

Eine Wohnung kostet immer Geld.

In der Wohnung nutzt du auch das Wasser.

Und Strom.

Und auch die Heizung.

Auch für diese Dinge musst du Geld bezahlen.

Diese Kosten heißen: Neben∙kosten.

In den Neben∙kosten bezahlst du auch Geld für die Heizung.

Oder für den Müll.

Auch die Neben∙kosten musst du jeden Monat bezahlen.

Die Kosten sind erst einmal jeden Monat gleich.

Später können sich die Neben∙kosten ändern.

Beachte:

Du verbrauchst viel Wasser und Strom?

Oder du nutzt deine Heizung sehr viel?

Dann sind deine Kosten auch sehr hoch.

Und dann kann es sein:

        Am Ende vom Jahr musst du nach∙zahlen.
        Du musst also noch mehr Geld bezahlen.
        Und du musst noch mehr Geld für die Neben∙kosten bezahlen.

Du nutzt nur wenig Wasser und Strom?

Und du nutzt nur wenig deine Heizung?

Dann sind auch deine Neben∙kosten nicht so hoch.

Dann kann es sein:

        Am Ende vom Jahr bekommst du etwas Geld zurück.
        Und die Neben∙kosten können weniger werden.

Kalt∙miete und Warm∙miete:

Bei einer Wohnung gibt es die Kalt∙miete.

        Bei der Kalt∙miete zahlst du nur Geld für die Wohn∙fläche.
        In der Kalt∙miete zahlst du noch kein Geld für Strom.
        Oder die Heizung.

Zu der Kalt∙miete kommen dann noch weitere Kosten.

Zum Beispiel:

  • Neben∙kosten.
  • Kosten für Strom und Wasser.
  • Kosten für Gas.
    Zum Beispiel für deine Heizung.
  • Und Rund∙funk∙gebühren.
    Das sind Kosten für den Fernseher.
    Oder für dein Radio.

Bei der Warm∙miete zählt man diese Kosten zusammen:

        Kalt∙miete und Neben∙kosten.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auf dieser Seite.

Klicke dafür oben auf der Seite in der Übersicht auf: Welche Dinge muss ich nach dem Einzug anmelden?

Dauer∙auftrag bei deiner Bank

Für die Miete kannst du einen Dauer∙auftrag bei deiner Bank machen.

Und auch für die Neben∙kosten kannst du einen Dauer∙auftrag bei deiner Bank machen.

        Bei einem Dauer∙auftrag bezahlst du automatisch Geld an eine Person.
        Oder an ein Unternehmen.
        Dann schickt deine Bank zum Beispiel jeden Monat automatisch Geld an deinen Vermieter.
        So vergisst du nicht das Geld für Miete und Neben∙kosten zu bezahlen.

Du kannst deiner Bank also sagen:

        Überweisen Sie diese Summe an Geld am Anfang von jedem Monat an meinen Vermieter.

Dann bekommt der Vermieter jeden Monat pünktlich das Geld für die Miete.

Kosten für die Einrichtung

Vielleicht musst du dir für deine Wohnung bestimmte Dinge kaufen.

Auch diese Dinge kosten Geld.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auf dieser Seite.

Klicke dafür oben in der Übersicht auf: Welche Dinge brauche ich für meine neue Wohnung?

Was sind Sozial∙wohnungen? Was ist ein Wohn∙berechtigungs∙schein?

In der Region Hannover gibt es besondere Wohnungen.

Diese Wohnungen sind für Menschen mit wenig Geld.

Einen Teil von der Miete übernimmt der Staat.

Deshalb ist die Miete von diesen Wohnungen nicht so hoch.

Für diese Wohnungen kannst du dich bewerben.

Diese Wohnungen heißen: Sozial∙wohnungen.

Du verdienst nur sehr wenig Geld?

Dann kannst du einen Wohn∙berechtigungs∙schein bekommen.

        Für den Wohn∙berechtigungs∙schein musst du bestimmte Unterlagen zeigen.
        Und dann muss ein Amt diese Unterlagen prüfen.

Den Wohn∙berechtigungs∙schein bekommst du von der Gemeinde.

Oder von der Stadt∙verwaltung.

Und mit diesem Wohn∙berechtigungs∙schein kannst du die Sozial∙wohnung mieten.

Was muss ich bei einer Besichtigung beachten?

Du hast eine Wohnung gefunden?

Dann kannst du die Wohnung anschauen.

Dazu sagt man auch: Besichtigung.

Und dann kannst du mit dem Vermieter einen Termin für eine Besichtigung machen.

Manchmal kannst du die Wohnung alleine anschauen.

Und manchmal kommen noch andere Menschen zu dem Termin.

Dann können mehrere Menschen gleichzeitig die Wohnung anschauen.

Vielleicht sagt der Vermieter:

        Sie müssen einen Selbst∙auskunfts∙bogen ausfüllen.

In einem Selbst∙auskunfts∙bogen schreibst du zum Beispiel:

  • Deinen Namen.
  • Dein Alter.
  • Deinen Beruf.
  • Deinen Familien∙stand.
  • Oder deine finanzielle Situation.
    Das heißt:
    Wie verdienst du dein Geld?
    Oder bekommst du Geld vom Staat?

Manchmal möchte der Vermieter auch eine SCHUFA-Auskunft haben.

        SCHUFA ist die Abkürzung für: Schutz·gemeinschaft für allgemeine Kredit·sicherung.
        Die SCHUFA ist eine Firma.

Mit der SCHUFA-Auskunft möchte der Vermieter Dinge über deine Kredit∙würdigkeit wissen.

        Kredit bedeutet:
        Du leihst dir von jemandem Geld.
        Diese Person gibt dir also einen Kredit.
        Und du musst das Geld später zurück·zahlen.
        Einen Kredit bekommen bedeutet auch:
        Du hast bei einer Person Schulden.
        Später zahlst du deine Schulden zurück.
        Die Person kann dir also vertrauen.
        Dazu sagt man auch: kredit·würdig.

Der Vermieter will mit der SCHUFA-Auskunft also wissen:

        Kannst du die Miete überhaupt bezahlen?
        Das heißt:
        Hast du früher immer alle Rechnungen bezahlt?
        Kann sich der Vermieter auf dich verlassen?
        Oder hast du vielleicht Schulden?
        Und kannst du zusätzliche Schulden nicht zurück·zahlen?
        Der Vermieter kann sich bei der SCHUFA über diese Fragen informieren.

Du hast Probleme mit dem Vermieter?

Dann kannst du Hilfe beim Mieter∙schutz∙bund bekommen.

        Der Mieter∙schutz∙bund ist eine Gruppe von Menschen.
        Diese Menschen helfen Mietern bei Problemen mit ihrer Wohnung.

Beachte:

Für eine Beratung beim Mieter∙schutz∙bund musst du Geld bezahlen.

Was muss ich beim Miet∙vertrag beachten?

Wichtig vor dem Unterschreiben vom Miet∙vertrag

Du hast eine Wohnung gefunden?

Dann musst du einen Miet∙vertrag unterschreiben.

Du solltest auch einige Hinweise beachten.

Diese Dinge solltest du vor dem Unterschreiben beachten:

  • Lies den Miet∙vertrag gemeinsam mit jemandem durch.
    Vielleicht hast du noch Fragen.
  • Bei Fragen solltest du zum Beispiel deine Eltern fragen.
    Oder eine andere Person.
  • Du hast Fragen an den Vermieter?
    Dann solltest du deine Fragen vor dem Unterschreiben von dem Miet∙vertrag stellen.

Weitere Informationen findest du hier.

Achtung:

Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Wohnungsschlüssel und Wohnungs∙übergabe∙protokoll

Mit dem Vermieter machst du einen Termin für die Schlüssel∙übergabe.

        Am Termin von der Schlüssel∙übergabe bekommst du den Schlüssel zu der Wohnung.

An diesem Termin prüft der Vermieter mit dir auch den Zustand von der Wohnung.

Zum Beispiel:

        Gibt es Schäden in der Wohnung?

Dann schreibt der Vermieter diese Dinge in das Wohnungs∙übergabe∙protokoll.

Das Wohnungs∙übergabe∙protokoll ist ein wichtiges Dokument.

Am Ende von dem Termin bekommst du das Dokument.

Du darfst dieses Dokument nicht verlieren.

Dieses Dokument ist wichtig für deinen Auszug aus der Wohnung.

Vielleicht sagt der Vermieter beim Auszug:

        Du hast Schäden in der Wohnung gemacht.
        Du musst diese Schäden bezahlen.

Dann kannst du mit dem Wohnungs∙übergabe∙protokoll zeigen:

        Ich habe diese Schäden nicht gemacht.
        Diese Schäden waren schon vor meinem Einzug da.

Aber:

Du bist für diese Schäden verantwortlich?

        Das heißt:
        Du hast diese Schäden gemacht?

Dann musst du diese Schäden reparieren.

Oder bezahlen.

Bürgschaft als Sicherheit für Vermieter

Vielleicht ist das deine erste Wohnung.

Oder du verdienst zu wenig Geld.

Oder es gibt andere Gründe.

Dann kann es sein:

        Der Vermieter möchte eine Bürgschaft.

Bei einer Bürgschaft musst du eine Person nennen.

Diese Person heißt: Der Bürge.

Diese Person kann ein Eltern∙teil sein.

Oder Freunde.

Du kannst das Geld für die Miete vielleicht nicht zahlen?

Dann muss diese Person für dich bezahlen.

Mit der Bürgschaft weiß der Vermieter:

        Vielleicht kannst du bestimmte Rechnungen für die Wohnung nicht bezahlen.
        Oder du hast Schäden in der Wohnung gemacht.
        Dann muss der Bürge dieses Geld bezahlen.

Deshalb solltest du genau überlegen:

        Diese Person möchte ich als Bürge nehmen.

Du brauchst Hilfe bei der Bürgschaft?

Dann kannst du Unterstützung vom JobCenter bekommen.

Oder vom Sozial∙amt.

Welche Dinge brauche ich für meine neue Wohnung?

Für deine erste eigene Wohnung brauchst du diese Dinge:

  • Gegenstände für den Haushalt.
  • Möbel.
  • Eine Küche.
    Vielleicht hat die Wohnung auch schon eine Küche.
  • Und eine Waschmaschine.

In manchen Möbel∙geschäften kannst du bestimmte Dinge günstig kaufen.

Und manchmal gibt es auch in Zeitungen gute Angebote.

Dann musst du für bestimmte nicht so viel Geld ausgeben.

Du bekommst Bürger∙geld?

Dann kann es sein:

        Du bekommst vom JobCenter Geld für die Einrichtung von deiner Wohnung.
        Vom JobCenter bekommst du dann eine bestimmte Summe an Geld.
        Aber dieses Geld bekommst du nur ein Mal.
        Du solltest deshalb auf deine gekauften Sachen aufpassen.

In Sozial∙kaufhäusern kannst du auch gebrauchte Dinge für wenig Geld kaufen.

Auf dieser Seite findest du Sozial∙kaufhäuser in der Stadt und Region Hannover.

Klicke hier.

Achtung:

Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Welche Dinge muss ich nach dem Einzug anmelden?

Nach dem Einzug in deine eigene Wohnung musst du bestimmte Dinge anmelden.

Zum Beispiel:

  • Strom.
  • Gas.
  • Vielleicht auch das Internet.
  • Und den Rundfunk∙beitrag.

Für alle Diese Dinge musst du Geld bezahlen.

Deshalb musst du dich mit deiner Adresse bei den Firmen melden.

Und du musst sagen:

        Ich wohne jetzt in dieser Wohnung.
        Und das ist meine Adresse.

Du meldest dich nicht bei diesen Firmen?

Dann hast du in deiner Wohnung zum Beispiel kein Strom.

Oder kein Internet.

Jeder Mensch in Deutschland kann einen Fernseher benutzen.

Oder Radio.

Oder Computer.

Diese Geräte heißen auch: Rundfunk.

Zum Beispiel:

Du wohnst in einer Wohnung.

Und du nutzt diese Geräte.

Dann musst du für diese Rundfunk∙geräte Geld bezahlen.

Dieses Geld heißt: Rundfunk∙beitrag.

Früher war es so:

        Die Menschen mussten alle Geräte anmelden.
        Und die Menschen mussten für jedes Gerät Geld bezahlen.

Jetzt ist es so:

        Du musst nicht jedes Gerät anmelden.
        Du musst nur eine bestimmte Summe an Geld pro Haushalt bezahlen.
        Und jede Wohnung zahlt denselben Rundfunk∙beitrag.
        Das heißt:
        Du wohnst mit jemandem zusammen in der Wohnung?
        Dann seid ihr ein Haushalt.
        Und dann muss nicht jede Person Geld bezahlen.
        Den Rundfunk∙beitrag muss nur einer von euch für die Wohnung bezahlen.

Es ist also egal:

        So viele Rundfunk∙geräte hast du in deiner Wohnung.

Vielleicht musst du den Rundfunk∙beitrag auch nicht zahlen.

Für manche Gruppen von Menschen gibt es Ausnahmen.

Weitere Informationen findest du hier.

Achtung:

Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Wie kann ich meine neue Adresse anmelden?

Du bist in deine neue Wohnung gezogen?

Dann heißt das: Du bist umgezogen.

Und dann musst du dich um∙melden.

        Das heißt:
        Du hast jetzt eine neue Adresse.
        Das Bürger∙büro von deiner Stadt muss deine neue Adresse wissen.
        Und das Bürger∙büro muss dich in dieser Stadt als Einwohner melden.

Wichtig:

Für die Um∙meldung beim Bürger∙büro hast du nur 2 Wochen Zeit.

Deshalb solltest du rechtzeitig einen Termin im Bürger∙büro machen.

Auch andere Menschen müssen deine neue Adresse wissen.

Zum Beispiel deine Freunde.

Und manche Einrichtungen.

Oder Unternehmen.

Zum Beispiel:

  • Deine Bank.
  • Die Kranken∙kasse.
  • Oder andere Behörden.

So wissen die Menschen:

        Du bist umgezogen.
        Und die Post kommt dann an deine neue Adresse.
        Oder so können dich bestimmte Menschen erreichen.

Bei der Post kannst du ein besonderes Angebot nutzen.

Dieses Angebot heißt: Nachsende∙auftrag.

Bei einem Nachsende∙auftrag kann die Post deine Briefe von deiner alten Adresse an deine neue Adresse schicken.

Zum Beispiel:

Du hast vielleicht vergessen einer Firma deine neue Adresse zu geben.

Und diese Firma schickt dir einen Brief an deine alte Adresse.

Dann kann die Post diesen Brief an deine neue Adresse schicken.

Dafür klebt die Post einen Aufkleber auf diesen Brief.

Auf diesem Aufkleber ist dann deine neue Adresse.

So bekommst du diesen Brief an deine neue Adresse.

Beachte:

Für einen Nachsende∙auftrag musst du Geld bezahlen.

Bei diesem Angebot kannst du entscheiden:

        Die Post soll meine Briefe nur 6 Monate weiter∙leiten.
        Oder die Post soll meine Briefe 1 Jahr lang weiter∙leiten.
        Oder du schreibst bei der Post eine andere Zeit.

Informationen zum Nachsende∙auftrag bei der Deutschen Post findest du hier.

Informationen zum Nachsende∙auftrag von der Citipost findest du hier.

Achtung:

Diese Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

Ich habe keine Wohnung. Was passiert jetzt?

Vielleicht hast du keine eigene Wohnung.

Oder du übernachtest immer wieder bei anderen Menschen.

Dann sagt man dazu: Du bist ohne festen Wohn∙sitz.

Oder: Du bist wohnungs∙los.

Du hast also keine eigene Wohnung.

Und deshalb keine eigene Adresse.

Und du bist bei keiner Adresse gemeldet.

Dann musst du einige Dinge beachten.

Du kannst dich bei vielen Beratungs∙stellen melden.

Die Mitarbeiter können dir dann bei Fragen weiter∙helfen.

Auf diesen Internet∙seiten findest du viele hilfreiche Angebote:

  • AufKurs ist für junge Menschen bis 26 Jahre.
    Klicke hier.
  • RE_StaRT ist für Menschen in sozialen Notlagen.
    Klicke hier.
  • Hilfs∙angebote rund um das Thema Wohnungs∙losigkeit.
    Klicke hier.
  • ZBS – Wohnungs∙losen∙hilfe vom Diakonischen Werk Hannover.
    Klicke hier.
  • SeWo e. V. – Selbsthilfe für Wohnungs∙lose e. V.
    Klicke hier.
  • Soziale Wohnraum∙hilfe gGmbH ist ein Beratungs∙angebot für junge Menschen ab 21 Jahren.
    Klicke hier.
  • Wo+Wie-Online der Bundes∙arbeits∙gemeinschaft Wohnungs∙losen∙hilfe e.V.
    Klicke hier.
  • mokli-help.de
    Klicke hier.

Achtung:

Diese Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

Wichtig:

Du möchtest Bürger∙geld beantragen?

Dann braucht das JobCenter eine Adresse von dir.

Diese Adresse muss nicht unbedingt von der eigenen Wohnung sein.

Du kannst auch ein Post∙fach eröffnen.

An dieses Post∙fach kann das JobCenter dann Briefe an dich schicken.

Beachte:

Ohne Adresse bekommst du kein Bürger∙geld.

Bei diesen Beratungs∙stellen bekommst du Informationen zu den Post∙fächern:

  • AufKurs ist für junge Menschen bis 26 Jahre.
    Klicke hier.
  • Ambulante Wohnungs∙losen∙hilfe vom Diakonischen Werk Hannover.
    Klicke hier.

Weitere Informationen in Leichter Sprache